Satzung der Stadt Gemünden a.Main über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Freizeiteinrichtung Campingplatz Saaleinsel (Campingplatzgebührensatzung 2022);
Die Stadt Gemünden a.Main erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1
(1) Die Satzung der Stadt Gemünden a.Main über die Benutzung der Freizeiteinrichtung Campingplatz Saaleinsel sowie der Wohnmobilstellplätze „Duivenallee und Lindenwiese“ (Campingplatzsatzung 2022) wird vollumfänglich aufgehoben.
(2) Die Satzung der Stadt Gemünden a.Main über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Freizeiteinrichtung Campingplatz Saaleinsel (Campingplatzgebührensatzung 2022) wird vollumfänglich aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.