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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 12/2025
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der

städtischen Badeeinrichtungen Freibad „Saaleinsel“ und

Hallenbad „Drei-Flüsse-Bad“

(Bäder-Gebührensatzung 2025)

vom 17.03.2025

Aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Gemünden a.Main folgende Satzung:

§ 1 Gebührenpflicht

Für die Benutzung der städtischen Bädereinrichtungen (Freibad Saaleinsel und Hallenbad Drei-Flüsse-Bad) erhebt die Stadt Gemünden a.Main Gebühren nach dieser Satzung.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist Derjenige, der die städtische Bädereinrichtung benutzt oder sonstige Leistungen im Sinne von § 6 dieser Satzung in Anspruch nimmt.

§ 3 Entstehen und Fälligkeit

(1)

1Die Eintrittsgebühr ist vor dem Passieren des Eintrittsdrehkreuzes, Gebühren für Wert-und Dauerkarten bei deren Erwerb zu entrichten. 2Mit Verlassen der Badeeinrichtung erlischt die Zutrittsberechtigung und erfordert beim neuerlichen Eintritt in die Badeeinrichtung eine weitere Eintrittsgebühr.

(2)

Kursgebühren werden bei der Einschreibung oder der Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter erhoben.

(3)

Sämtliche Gebühren sind mit ihrem Entstehen zur Zahlung fällig.

§ 4 Gebührenkarten

(1)

1Dauerkarten sind nicht übertragbar. 2Sie gelten nur für die Personen, auf die sie ausgestellt sind und für den jeweiligen Geltungszeitraum. 3Inhaber von Dauerkarten haben auf Verlangen ihre Identität durch einen amtlichen Ausweis nachzuweisen.

(2)

1Gebühren und Dauerkarten werden bei ganzer oder teilweiser Nichtbenutzung nicht zurückgenommen. 2Bei Verlust wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 für den Ersatz pro Dauerkarte erhoben.

§ 5 Gebührenermäßigungen

(1)

1Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr sind in Begleitung eines Erwachsenen von den Benutzungsgebühren nach § 3 Abs. 1 dieser Satzung befreit.

2Ausgenommen von der Gebührenermäßigung sind Kinder, welche das Bad im Rahmen eines Schwimmkurses nutzen.

(2)

1Die ermäßigten Gebühren für Kinder und Jugendliche nach § 6 gelten generell für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. 2Darüber hinaus gelten die ermäßigten Gebühren für alle Schüler und für Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für Inhaber der Ehrenamtskarte, für Freiwillig Wehrdienstleistende und Ableistende des Bundesfreiwilligendienstes, ebenso wie für Freiwilligendienstleistende im sozialen und ökologischen Bereich.

3Die ermäßigten Gebühren für Kinder und Jugendliche gelten ferner für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent; genehmigte Begleitpersonen erhalten freien Eintritt.

(3)

1Schüler ab 16 Jahren sowie Studenten haben auf Verlangen einen Ausweis der Schule bzw. Hochschule mit Lichtbild vorzulegen. 2Jugendliche unter 16 Jahren haben sich im Zweifelsfall durch Kinderreisepass, Bundespersonalausweis o. ä. zum Nachweis des Unterschreitens der Altersgrenze auszuweisen. 3Freiwillig Wehrdienstleistende sowie Ableistende des Bundesfreiwilligendienstes, ebenso Freiwilligendienstleistende im sozialen und ökologischen Bereich haben bei Inanspruchnahme der Ermäßigung ihre Dienstausweise bzw. Bescheinigungen vorzulegen. 4Schwerbehinderte haben auf Verlangen den amtlichen Ausweis vorzulegen.

(4)

1Ermäßigungen, die aufgrund von Faktoren außerhalb dieser Satzung gewährt werden, können nicht kumuliert werden. 2Die Gebühr für Eintritte in der Happy Hour gilt als bereits ermäßigte Gebühr.

(5)

Für die Zuordnung zu einem Tarif sind die Verhältnisse maßgeblich, welche zum Beginn der Gültigkeit der jeweiligen Eintrittskarte vorliegen.

(6)

Kursleiter der Volkshochschule, die im Auftrag der VHS Gemünden a.Main handeln, sind von der Entrichtung von Benutzungsgebühren befreit.

§ 6 Gebührenarten und Gebührenhöhe

(1)

Freibad Saaleinsel:

1.

Einzeleintrittsgebühr

Einzelkarte

a)

Erwachsene (Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr)

- einmaliger Eintritt -

4,00 Euro

b)

Erwachsene (Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr)

- Eintritt ab zwei Stunden vor Ende der Öffnungszeit

3,00 Euro

(Happy Hour)

c)

Kinder (ab vollendetem 8. Lebensjahr) und Jugendliche (vor vollendetem 16. Lebensjahr)

- einmaliger Besuch

3,00 Euro

d)

Kinder (ab vollendetem 8. Lebensjahr) und Jugendliche (vor vollendetem 16. Lebensjahr)

- Eintritt ab zwei Stunden vor Ende der Öffnungszeit

2,50 Euro

(Happy Hour)

e)

Schulen, Schüler- und Jugendgruppen

(mindestens zehn Personen und eine aufsichtspflichtige Person)

pro Person

2,50 Euro

Schwimmkursgruppen der VHS werden unabhängig vom Alter des Teilnehmers nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e dieser Satzung abgerechnet.

2.

1Dauerkarten werden mit einem Lichtbild, welches durch die Stadt Gemünden a.Main erstellt wird, ausgestattet und haben eine Gültigkeit bis zum Ende der jeweiligen Freibad-Saison. 2Die Dauerkarte berechtigt zu beliebig vielen Besuchen für den eingetragenen Inhaber (die Karte ist nicht übertragbar). 3Als Sicherheit wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € je Dauerkarte erhoben.

4Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Öffnung des Bades (frühestens am 01. Mai eines jeden Jahres) und endet mit dem Datum der Schließung des Bades (spätestens am 30. September eines jeden Jahres).

(2)

Hallenbad Drei-Flüsse Bad

1.

Einzeleintrittsgebühr

a)

Erwachsene (Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr)  —  4,50 Euro

b)

Kinder und Jugendliche (ab vollendetem 8. Lebensjahr bis vor vollendetem 16. Lebensjahr)  —  3,50 Euro

c)

Schüler- und Jugendgruppen (mindestens zehn Personen und eine auf sichtspflichtige Person)pro Person  —  3,00 Euro

d)

Schulklassen/ Schwimmklassen werden nach einem jeweils festzulegenden Stundenverrechnungssatz abgerechnet

Schwimmkursgruppen der VHS werden unabhängig vom Alter des Teilnehmers nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BSt. c dieser Satzung abgerechnet.

2.

1Dauerkarten werden mit einem Lichtbild, welches durch die Stadt Gemünden a.Main, erstellt wird, ausgestattet und haben eine Gültigkeit bis zum Ende der jeweiligen Hallenbad-Saison. 2Die Dauerkarte berechtigt zu beliebig vielen Besuchen für den eingetragenen Inhaber (die Karte ist nicht übertragbar). 3Als Sicherheit wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € je Dauerkarte erhoben.

4Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Öffnung des Bades (frühestens am 01. September eines jeden Jahres) und endet mit dem Datum der Schließung des Bades (spätestens am 31. Mai eines jeden Jahres).

(3)

Kombikarten für die Benutzung des Freibades Saaleinsel sowie des Hallenbades Drei-Flüsse-Bad

1Kombikarten werden mit einem Lichtbild, welches durch die Stadt Gemünden a.Main erstellt wird, ausgestattet und haben eine Gültigkeit für die Dauer eines Kalenderjahres. 2Die Kombikarte berechtigt zu beliebig vielen Besuchen des Hallen-und des Freibades für den eingetragenen Inhaber (sie ist nicht übertragbar). 3Als Sicherheit wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € je Kombikarte erhoben.

4Die Gültigkeit umfasst die Dauer eines Jahres im Sinne des § 191 BGB.

(4)

Geldwertkarten

Für die Benutzung der Bäder (Freibad und Hallenbad) können folgende Geldwertkarten erworben werden:

a)

Kartenwert:

18,00 Euro

Kaufpreis:

15,00 Euro

b)

Kartenwert:

30,00 Euro

Kaufpreis:

25,00 Euro

c)

Kartenwert:

65,00 Euro

Kaufpreis:

50,00 Euro

Als Sicherheit wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € je Geldwertkarte erhoben.

§ 7 Inkrafttreten

(1)

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2)

Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Gemünden a.Main über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades und des städtischen Hallenbades (Bäder-Gebührensatzung 2024) vom 19.02.2024 außer Kraft.

Gemünden a.Main, den 17.03.2025
STADT GEMÜNDEN A.MAIN
gez.
L i p p e r t
Erster Bürgermeister