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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 13/2025
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main

20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg (2): Kapitel B X „Energieversorgung“, Teilfortschreibung Abschnitt 5.1 „Windenergie“ (vormals „Windkraftnutzung“)

Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat am 22.01.2025 beschlossen, für die Teilfortschreibung im Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1 „Windenergie“ (vormals „Windkraftnutzung“) das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Das Beteiligungsverfahren umfasst gem. Art. 15 Abs. 3 BayLplG auch die Beteiligung der Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans betroffen sein kann.

Wir bitten Sie, im Rahmen Ihrer Zuständigkeit, zur o.g. Verordnung zur Änderung des Regionalplanes Würzburg bis zum 10.04.2025 Stellung zu nehmen. Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Bitte nutzen Sie unser Beteiligungsformular, das Sie über folgenden Link erreichen:

https://formulare.main-spessart.de/frontend-server/form/alias/1/Beteiligung_Windkraft_2/

Die Umweltbehörden bitten wir zusätzlich um Stellungnahme zum Umweltbericht. 2

Sollte bis zum angegebenen Termin keine Stellungnahme vorliegen, wird Ihr Einverständnis vorausgesetzt.

Die Unterlagen werden in der Zeit vom 03.03.2025 bis 10.04.2025 auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken unter https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufga-ben/177666/177670/eigene_leistung/el_00276/index.html à Menüpunkt „Aktuell laufende Beteiligungsverfahren“ und des Regionalen Planungsverbandes Würzburg unter https://www.region-wuerzburg.de/seite/de/planungsverband/02/WB/Regionaler_Planungsverband_Wuerzburg.html eingestellt.

Gleichzeitig liegen die formellen Unterlagen (Änderungsentwurf des Regionalplans einschließlich Begründung und Umweltbericht) bei den Landratsämtern Kitzingen, Main-Spessart und Würzburg, bei der Stadt Würzburg sowie bei der Regierung von Unterfranken in Papierform aus. Die ergänzenden Unterlagen (Änderungsübersicht und Fachkarten) sind nicht Bestandteil der formellen Planunterlagen, diese sind jedoch auf den o.a. Internetseiten einsehbar.

Es besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme per Mail an region2@Lramsp.de oder per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Würzburg (Marktplatz 8, 97753 Karlstadt).

Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, dass auf den o.g. Internetseiten anonymisiert veröffentlicht und bei der Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.

Nach Ablauf dieser Frist sind gem. Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.