Ab sofort stellt die Bayerische Steuerverwaltung den Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (z.B. zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) ein.
SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung von Daueraufträgen bieten den Bürgerinnen und Bürgern komfortable Möglichkeiten, ihren regelmäßigen Zahlungen termingerecht nachzukommen.