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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 13/2026
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main

Ab sofort stellt die Bayerische Steuerverwaltung den Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (z.B. zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) ein.

SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung von Daueraufträgen bieten den Bürgerinnen und Bürgern komfortable Möglichkeiten, ihren regelmäßigen Zahlungen termingerecht nachzukommen.