Titel Logo
Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 14/2023
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aktuelle Informationen zum Thema Veranstaltungen und Vereinsfeste mit Alkoholausschank – Bitte um Beachtung

Die Stadt Gemünden a.Main weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen diese stets rechtzeitigt vorab beim Sozial- und Gewerbeamt im Rathaus angezeigt werden müssen.

Zusätzlich ist bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Vereinsfesten), bei welchen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, eine Gestattung nach § 12 GastG („sog. vorübergehende Gaststättenerlaubnis“) erforderlich, welche ebenfalls bei der Stadt Gemünden a.Main, Sozial- und Gewerbeamt rechtzeitig im Voraus zu beantragen ist.

Bei der Prüfung des Antrages der vorübergehenden Gaststättenerlaubnis ist weiterhin grundsätzlich immer die Zuverlässigkeit des Festveranstalters (bzw. seiner gesetzlichen Vertreter) entsprechend nachzuweisen.

Auf den Nachweis der Zuverlässigkeit kann nur verzichtet werden, wenn der Veranstalter z. B. bei der Stadt bereits persönlich bekannt ist und in bewährter Weise seit vielen Jahren entsprechende Vereinsfeiern oder andere Veranstaltungen organisiert und durchführt hat, somit aus Erfahrungswerten gegen seine Zuverlässigkeit offensichtlich keine Bedenken bestehen.

Ansonsten ist zwingend bei sämtlichen Anträgen zu prüfen, inwieweit eine Zuverlässigkeit des Antragstellers bzw. seiner gesetzlichen Vertreter als Veranstalter besteht.

Um dies nachzuweisen, ist eine Kopie des Führungszeugnisses sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zusammen mit dem Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis nach § 12 GastG einzureichen.

Ein IHK-Unterrichtungsnachweis muss für eine nur vorübergehende Gaststättenerlaubnis bei Vereinsfeiern und Kleinstveranstaltungen grundsätzlich nicht vorgelegt werden.

Sofern Sie in Zukunft eine öffentliche Veranstaltung mit Ausschank von alkoholischen Getränken durchführen möchten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Stadt Gemünden a.Main, Sozial- und Gewerbeamt, Frau Kneifel (Tel. 09351/8001-1212) oder Frau Ullrich (Tel. 09351/8001-1221) oder per E-Mail an sozialamt@gemuenden.bayern.de.

Gerne stehen wir Ihnen auch bei weiteren Fragen oder Unklarheiten zur Thematik Durchführung von Veranstaltungen bzw. vorübergehende Gaststättenerlaubnis jederzeit zur Verfügung.