Vollzug der Wassergesetze;
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Sinn (Gewässer-km 0,000 bis 28,500) im Gebiet der Städte Gemünden a.Main und Rieneck, der Märkte Burgsinn und Obersinn und der Gemeinde Mittelsinn
Das Landratsamt Main-Spessart führte das Verordnungsverfahren für das im Betreff genannte Vorhaben durch.
Nach Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG hat das Landratsamt Main-Spessart die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Vorhabensträger, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.
Die Einwendungen werden in einem gemeinsamen Termin erörtert. Dieser findet statt
am Dienstag, 16. April 2024 um 10.00 Uhr
im Landratsamt Main-Spessart, Karlstadt,
großer Sitzungssaal (2. Stock).
Wir weisen darauf hin, dass in diesem Termin nur die eingegangenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert werden. Neue Einwendungen können nicht mehr erhoben werden.
Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann (Art. 67 Abs. 1 S. 3 BayVwVfG).