Über die 13. Änderung des Flächennutzungsplans in Form der Art der baulichen Nutzung von „Gewerbeflächen“ in „Gewerbeflächen und Mischgebietsflächen“ für den Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans „Steinäcker-Weizenäcker“, auf den Flächen bzw. Teilflächen nördlich der Würzburger Straße und westlich der Schnellbahnstrecke „Hannover-Würzburg“ bis zur Ortsstraße „Einmalstraße“ der Gemarkung Langenprozelten;
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung;
Billigungsbeschluss für die 13. Änderung des Flächennutzungsplans für die Regelbeteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB;
Der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (07.11.2025 bis 11.12.2025) bekanntgemachte Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, in der Fassung vom 17.10.2025, wurde versehentlich mit der falschen „Änderungsziffer – 10. Änderung“ versehen. Die Richtigstellung auf die Ordnungsziffer „13. Änderung“ erfolgt mit dieser Bekanntmachung.
Der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.04.2026, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, gegeneinander und untereinander abgewogen und den gemäß der beschlussmäßig gefassten Änderungen angepassten Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans und dessen Begründung, in der Fassung vom 20.04.2026, die Immissionsschutzprognose (Y0210.011.01.001 v. 28.11.2023), den Umweltbericht mit integrierter Grünordnung und saP (in der Fassung vom 16.04.2026) sowie den Grünordnungsplan in der Fassung vom 16.04.2026, gebilligt.
Der Stadtrat hat die Verwaltung zudem beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Regelbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, findet durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen, sowie durch Darstellung der Planunterlagen auf der städtischen Homepage statt.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die gesamten auszulegenden Planunterlagen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans, werden
vom 08.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026
auf der Homepage der Stadt Gemünden a. Main, unter https://www.stadt-gemuenden.de/seite/de/main-spessart/03790:3791/-/Bauleitplanung.html veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit, die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Gemünden a.Main, Rathaus, Scherenbergstr. 5, Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer Nr. 110 während der allgemeinen Dienststunden:
| Montag | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
ausgelegt.
Stellungnahmen sind während dieser Frist elektronisch an ds@arminkraus.de zu senden und können bei Bedarf in Textform an Architekturbüro Kraus, Marktplatz 10, 97737 Gemünden a.Main oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Gemünden a.Main abgeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 13. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Gemünden a.Main deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 13. Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Der Umfang und die räumliche Lage des Geltungsbereiches kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen für die 13. Flächennutzungsplanänderung verfügbar:
Schutzgüter Fläche und Boden, insbesondere
| - | Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 05.01.2026 |
| - | Stellungnahmen Amt für ländliche Entwicklung vom 24.11.2025 |
Schutzgut Wasser, insbesondere
| - | Grundwasserschutz, Oberflächenwässer |
| - | Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 05.01.2026 |
Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Arten, insbesondere
| - | Naturschutz, Artenschutz, Lebensräume |
| - | Umweltbericht |
| - | Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 05.01.2026 |
Schutzgut Bevölkerung, Gesundheit, insbesondere
| - | Immissionsschutz, Emissionen, Abstandsflächen, Starkniederschläge, Brandschutz |
| - | Schallimmissionsprognose des Fachbüros Wölfel (Y0210.011.01.001) |
| - | Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 05.01.2026 |
Schutzgut Landschaft, insbesondere
| - | Landschaftsbild |
| - | Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 05.01.2026 |
| - | Stellungnahme Fachbereich Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 16.12.2026 |
Schutzgut Kultur-/sonst. Sachgüter, insbesondere
| - | Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 05.01.2026 |
| - | Stellungnahme Regierung von Ufr. als Höhere Landesplanungsbehörde vom 08.12.2025 |
| - | Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 08.12.2026 |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen können ebenfalls eingesehen werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).