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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 21/2025
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main

Über die Aufhebung von ehemaligen Stadtratsbeschlüssen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gemünden a.Main;

Beschlussfassung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans von „Gartenland in Sondergebiet öffentliche Verwaltung-Feuerwehr“, auf der Teilfläche der Flur-Nr. 136, Gemarkung Hofstetten;

Billigungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 05.05.2025, für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, für die Beteiligungen nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);

Der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 09.12.2024, die Aufstellung und Billigung des Bebauungsplans „Feuerwehr Hofstetten“ beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung der Stellen und Behörden als Träger öffentlicher Belange wurde festgestellt, dass sich aus dem zugrundeliegenden Flächennutzungsplan der bereits gebilligte Bebauungsplan „Feuerwehr Hofstetten“ nicht entwickeln lässt (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Daher ist auch der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern, um den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB) fortführen zu können.

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 19.05.2025 fasste der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main deshalb den Beschluss über die 9. Änderung Flächennutzungsplans und billigte gleichzeitig den Vorentwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 05.05.2025.

Weiterhin beauftragte er die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Stellen und Behörden als Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB.

Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Art der baulichen Nutzung von „Gartenland in Sondergebiet öffentliche Verwaltung-Feuerwehr“ geändert. Diesbezüglich soll das bisherige Feuerwehrgerätehaus Hofstetten (Gebäude des Kindergartens), welches aufgrund der beengten Verhältnisse, der schwierigen An- und Abfahrt, sowie dessen nicht ausreichender technischer Ausstattung, nicht mehr zweckmäßig und zeitgemäß genutzt werden kann, durch ein neues Feuerwehrgerätehaus an dem vorgesehenen und geeigneten Standort ersetzt werden.

Durch die 9. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen geschaffen, dass sich der geplante Bebauungsplan „Feuerwehr Hofstetten“ aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lässt. Die geplante Entwicklung dieses Areals soll der Stadt Gemünden a.Main die Möglichkeit bieten, ihre Pflichtaufgabe zur Aufrechterhaltung der Feuersicherheit im Bereich Hofstetten zu erfüllen.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans erstreckt sich dabei hauptsächlich auf eine Teilfläche des Grundstückes mit der Flur-Nr. 136 der Gemarkung Hofstetten.

Aufgrund des Standortes des Areals, sind im Zuge der Gebietsentwicklung verschiedene planungsrelevante Belange zu berücksichtigen. Diese betreffen insbesondere:

  • den Artenschutz
  • den Immissionsschutz.

Es sind bereits folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgüter Fläche und Boden:

Umweltbericht mit integrierter Grünordnung und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (15.04.2025)

Schutzgut Bevölkerung, Gesundheit,

Immissionsschutz durch eine Schallimmissionsprognose (01.10.2024)

Die Planunterlagen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 05.05.2025, können in der Zeit vom 30.05.2025 bis einschließlich 04.07.2025 im Rathaus der Stadt Gemünden a.Main (Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer 110) innerhalb der allgemeinen Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, eingesehen werden.

Einsichtnahme im Internet:

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen des Flächennutzungsplanes, können während der Auslegungsdauer zusätzlich auf der Homepage der Stadt Gemünden a. Main, unter https://www.stadt-gemuenden.de/seite/de/main-spessart/03790:3791/-/Bauleitplanung.html eingesehen werden.

Die Planunterlagen werden bei Bedarf selbstverständlich erläutert. In der angegebenen Frist besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt.

Gemünden a.Main, 20.05.2025
STADT GEMÜNDEN
gez.
Lippert
Erster Bürgermeister