bezüglich Änderung von Teilflächen für Bahnanlagen in Sondergebietsflächen für großflächiges Handels- und Dienstleistungszentrum der Nahversorgung in der Gemarkung Gemünden a.Main
Mit Bescheid vom 15.05.2024 (AZ: 51-6100-FNP-2023-914) hat das Landratsamt Main-Spessart die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gemünden a.Main für die Gemarkung Gemünden a.Main genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Wiese, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde,
im Rathaus der Stadt Gemünden a.Main
Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer 110) während der allgemeinen Dienstzeiten von
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr,
einsehen und über deren Inhalt Auskunft erhalten.
Der Flächennutzungsplan mit Begründung und die zusammenfassende Erklärung wird ebenfalls auf der Homepage der Stadt Gemünden a.Main
https://www.stadt-gemuenden.de/seite/de/main-spessart/03790:3791/-/Bauleitplanung.html
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Gemünden a.Main geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.