Im Bereich des Platzes vor der Fähranlegestelle in Gemünden a.Main/Langenprozelten (Fl.Nrn. 1432/0; 1491/0) wird ab sofort für den gesamten Bereich ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet. Die Haltverbotszone betrifft den kompletten Platz. Lediglich für Be- und Entladevorgänge (z. B. um kurzzeitig ein Boot zur Anlegestelle abzulassen oder um Glas in den Glascontainer einzuwerfen) darf der Platz kurzzeitig befahren werden. Parkvorgänge dürfen lediglich durch Personenkraftwagen (PKWs) in den dafür neu eigezeichneten Parkplätzen erfolgen. Alle sonstigen Kraftfahrzeuge dürfen nicht in den gekennzeichneten Flächen parken. Für sie gilt auf dem gesamten Platz das eingeschränkte Haltverbot.
Um Beachtung der angebrachten Beschilderung wird gebeten.
Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit nach der StVO geahndet.