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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 26/2023
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Bekanntmachung

Über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gemünden a.Main sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Ladestraße“;

Billigungsbeschluss der Entwürfe für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 01.06.2023, für die Beteiligungen nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);

Der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2023, die abgegebenen Stellungnahmen zu den Vorentwürfen der oben genannten Verfahren behandelt und die Entwürfe zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Ladestraße“, jeweils in der Fassung vom 01.06.2023, mehrheitlich gebilligt.

Durch die vorangegangene frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans, kann nun die 10. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Ladestraße“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden.

Gleichzeitig fasste der Stadtrat den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Dieser Beschluss wird gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Ladestraße“ wird die Neuordnung und Aufwertung des Areals an der ehemaligen Ladestraße beabsichtigt. Im Zuge der Neuentwicklung wird das innerhalb des Geltungsbereiches vorhandene, denkmalgeschützte Gebäude des ehemaligen Güterbahnhofs, einer neuen Nutzung zugeführt.

Der räumliche Geltungsbereich der Verfahren erstreckt sich ganz oder teilweise auf:

1101, 1102, 1103, 1104, 1108, 1100/2, 1100/14, 1100/18, 1100/19, 1100/32, 1100/33, 1100/34, 1100/39, 1100/40, 1100/46, 1100/52 und 2123/1.

Aufgrund des Standortes des Areals, sind im Zuge der Gebietsentwicklung verschiedene planungsrelevante Belange zu berücksichtigen. Diese betreffen insbesondere den Denkmal-, den Arten- und den Immissionsschutz. Zudem besteht für das Areal ein konkreter Kampfmittelverdacht. Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Einwendungen diesbezüglich, wurden in den Entwurf ganz oder teilweise mit aufgenommen.

Die Entwürfe der 10. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Ladestraße“ und die sonstigen Planunterlagen, in der Fassung vom 01.06.2023 gem. § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB durch die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Gemünden a.Main zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt;

https://www.stadt-gemuenden.de/seite/de/main-spessart/03790:3791/-/Bauleitplanung.html

Die Planunterlagen zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Ladestraße“ und die sonstigen Planunterlagen, in der Fassung vom 01.06.2023, können in der Zeit vom 07.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 im Rathaus der Stadt Gemünden a.Main (Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer 110) innerhalb der allgemeinen Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, eingesehen werden.

Die Planunterlagen werden bei Bedarf selbstverständlich erläutert. In der angegebenen Frist besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Gemünden a.Main, 27.06.2023
STADT GEMÜNDEN A.MAIN
gez. Lippert
Erster Bürgermeister