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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 27/2025
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main

Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) muss wegen der bestehenden akuten Brandgefahr, nach Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr, durch die Stadt Gemünden a.Main ab dem 29.06.2025 bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen oder Grillplätzen – im Gesamtgebiet der Stadt Gemünden a.Main ausgesprochen werden.

Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für die Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Von dem Verbot ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills sowie Holzkohlegrills innerorts im privaten Bereich.

Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr.

Die Stadt Gemünden a.Main sieht sich angesichts der extrem hohen Brandgefahr gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen.

Die Bevölkerung ist ausnahmslos dazu verpflichtet sich, auch in eigenem Interesse, an das Verbot zu halten.

Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, sofort über die Presse bekannt gegeben.

Um Verständnis wird gebeten.

Gemünden a.Main, 27.06.2025

STADT GEMÜNDEN A.MAIN

gez. Jürgen Lippert
Erster Bürgermeister