Der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2025, die Aufhebung des Bebauungsplans „Kleingemünden-Schulgelände“ beschlossen. Als Verfahren soll das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 HS 2 BauGB, durchzuführen.
Anlass der Aufhebung war es, dass der damalige Regelungszweck vollständig erfüllt ist und das Grundstücke im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans, bereits bebaut ist und die Bebauung dieses Grundstückes sowie dessen Nachverdichtung, aufgrund der bestehenden Festsetzungen gar nicht bzw. nur bedingt möglich ist.
Der Geltungsbereich der Aufhebung ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:
Einsichtnahme im Internet:
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes, können während der Auslegungsdauer zusätzlich auf der Homepage der Stadt Gemünden a. Main, unter https://www.stadt-gemuenden.de/seite/de/main-spessart/03790:3791/-/Bauleitplanung.html eingesehen werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Die Planunterlagen zur Aufhebung des Bebauungsplans können in der Zeit vom 11.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025 auch im Rathaus der Stadt Gemünden a.Main (Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer 110) während der allgemeinen Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken oder Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt, oder bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Gemünden a.Main deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Gemünden a.Main, 01.07.2025
STADT GEMÜNDEN