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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 30/2022
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Das Landratsamt Main-Spessart informiert: Weiterer Baustein zur Innenentwicklung: Beratungsgutscheine für Gebäude und Baulücken

Weiterer Baustein zur Innenentwicklung: Beratungsgutscheine für Gebäude und Baulücken

Die Ortskerne der Städte und Gemeinden attraktiv und lebendig zu halten und damit gleichzeitig den weiteren Flächenverbrauch im Außenbereich zu verringern – darum geht es beim Begriff „Innenentwicklung“. Neben den vielfältigen Bemühungen der Kommunen unterstützt der Landkreis ab Juli 2022 Eigentümer:innen und Kaufinteressenten mit einer Erstbauberatung.

Damit soll eine Alternative zum Neubau „auf der grünen Wiese“ geboten werden. Menschen, die eine ältere Immobilie besitzen oder überlegen, ein Haus oder eine Baulücke im Innenort zu erwerben, können sich fachkundig beraten lassen. Wie lässt sich das Objekt an moderne Wohnansprüche anpassen? Welche gestalterischen Möglichkeiten gibt es? Sind die eigenen Wünsche realisierbar und was muss beachtet werden? Diese und weitere Fragen können mithilfe der Erstbauberatung geklärt werden.

Der Beraterpool umfasst sechs Architektinnen und Architekten aus der Region, die die Beratungen übernehmen werden. Schwerpunkte sind die Themen Um-, An- und Ausbaumaßnahmen, Nachverdichtung auf dem eigenen Grundstück oder ggf. Abbruchmaßnahmen mit Entsiegelung, Ersatz- und Neubauten. Die angedachte Maßnahme muss in jedem Fall einen deutlichen Beitrag zur Schaffung von neuem Wohnraum oder zur Verbesserung der bisherigen Wohnsituation leisten. Kleinstbaumaßnahmen wie z.B. der Anbau eines Wintergartens oder der Einbau einer Gaube können über diesen Gutschein nicht beraten werden.

Voraussetzung für eine einen Gutschein auf Erstbauberatung ist, dass das Gebäude bzw. das Siedlungsgebiet, in der sich die Baulücke befindet, mindestens 40 Jahre alt sind. Ausgeschlossen sind Gebiete, in denen Beratungsgespräche im Rahmen von laufenden Verfahren der Dorferneuerung, Städtebauförderung oder von einem kommunalen Förderprogramm angeboten werden.

Die maximale Förderhöhe für die Beratungsleistung beträgt 500 €, das entspricht ca. 5 Stunden (inkl. Vor- und Nachbereitung). Der Eigenanteil des/der Antragsteller:in beträgt 10 % (max. 50 €). Detaillierte Informationen zur Erstbauberatung sowie der Antrag auf einen Beratungsgutschein sind zu finden unter www.main-spessart.de/Erstbauberatung. Das Beratungsangebot ist ein Baustein des Regionalmanagement-Projekts „Nachhaltiges Bauen und Sanieren“ und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert.