Aufstellung des Bebauungsplans „Röder Solarpark, Erweiterung“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main hat in seiner Sitzung vom 28.07.2025, einen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans „Röder Solarpark, Erweiterung“, in der Gemarkung Harrbach gefasst. Ziel der Bauleitplanung soll die Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Röder Solarpark“ sein. Der Angebotsbebauungsplan „Röder Solarpark, Erweiterung“ dient zur Schaffung von Baurecht für die Errichtungen eines Batteriespeichers und zusätzlicher Solarmodule.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes erstreckt sich auf das Grundstück mit der Flur-Nr. 981 der Gemarkung Harrbach und grenzt südwestlich an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Röder Solarpark“ an.
Die Abgrenzung des neuen Geltungsbereiches ist nachfolgend abgebildet.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus der Stadt Gemünden a.Main (Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer 110), innerhalb der allgemeinen Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, bzw. auf der Internetseite der Stadt Gemünden a.Main unter der Rubrik „Bekanntmachungen-Bauleitplanung“ eingesehen werden.