Gemarkung Gemünden a.Main, Stadt Gemünden a.Main
Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Lohr a.Main vom 25. August 2022
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Lohr a.Main, Erthalstr. 1, 97816 Lohr a.Main hat mit Beschluss vom 24. Februar 2022 für das Bebauungsplangebiet „Mühlwiesen II" die Umlegung eingeleitet.
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis (ohne Belastungsnachweis nach Abteilung III des Grundbuchs), das die beteiligten Flurstücke und deren Eigentümer nachweist, liegen in der Zeit
vom 05. September 2022 bis 04. Oktober 2022
in der Stadt in Stadt Gemünden a.Main, Rathaus, Zimmer 113,
Scherenbergstraße 5, 97737 Gemünden a.Main
während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die Einsichtnahme in den Belastungsnachweis nach Abteilung II des Grundbuchs ist nur dem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Hinweis:
Die Beteiligten können die tatsächlichen Angaben in Bestandskarte und Bestandsverzeichnis während der Auslegung überprüfen und gegebenenfalls beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Lohr a.Main, Erthalstr. 1, 97816 Lohr a.Main, Berichtigungen beantragen.