| 1. | Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Sie tritt rückwirkend mit dem 01. Januar 2024 in Kraft. | |
| Der Haushaltsplan liegt eine Woche lang, und zwar von | ||
| Montag, 16. September bis | ||
| einschließlich Montag, 23. September 2024 | ||
| im Rathaus, Scherenbergstraße 5 (Zimmer 106), öffentlich auf. | ||
| Anschließend werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan während des ganzen Jahres zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 GO i. V. und der Bekanntmachungsverordnung – BekV – vom 01. April 2018, GVBl. S. 14). | ||
| 2. | Das Landratsamt Main-Spessart hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 14. August 2024, Az.: 21-027.0.20.-24, rechtsaufsichtlich genehmigt. | |
| 3. | Im Anschluss an diese Bekanntmachung wird die Haushaltssatzung im vollen Wortlaut veröffentlicht. – siehe Seite xx – | |