Titel Logo
Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 41/2025
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main

Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich bis zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

  • Familienname
  • Vorname
  • Gegenwärtige Anschrift

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und muss nicht begründet werden. Er kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Gemünden a.Main (Scherenbergstr. 5, Zimmer Nr. 01), schriftlich über unser Bürgerservice-Portal auf www.stadt-gemuenden.de (Rathaus & Verwaltung, Ämter & Ansprechpartner, Einwohnermeldeamt, Bürgerserviceportal r. u.) oder schriftlich durch Ausfüllen des Vordrucks der ebenfalls auf der o. g. Homepage unter Rathaus & Verwaltung, Ämter & Ansprechpartner, Einwohnermeldeamt, Übermittlungssperren zu finden ist erfolgen.

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben. (§ 36 Abs. 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz i. V. m. § 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz)

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstags: zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr

Gemünden a.Main, den 02.10.2025

STADT GEMÜNDEN A.MAIN
gez. L i p p e r t
Erster Bürgermeister