Der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.10.2025 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplanentwurf „Steinäcker-Weizenäcker, 7. Änderung“ und dessen Begründung, jeweils in der Fassung vom 17.10.2025, die Immissionsschutzprognose (Y0210.011.01.001 v. 28.11.2023), den Umweltbericht mit integrierter Grünordnung und saP (in der Fassung vom 20.10.2025), sowie den Grünordnungsplan in der Fassung vom 18.10.2021, die im Rahmen der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange geändert wurden, zu billigen und im Ergebnis beschlossen, den geänderten Satzungsentwurf „Steinäcker-Weizenäcker, 7. Änderung“ und die dazugehörigen sonstigen Unterlagen erneut auszulegen.
Der Umfang und die räumliche Lage des Geltungsbereiches kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen, sowie durch Darstellung der Planunterlagen auf der städtischen Homepage statt.
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 27.10.2025 wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB mit der Auslegung des überarbeiteten und gebilligten Bebauungsplanentwurfs „Steinäcker-Weizenäcker, 7. Änderung“ und dessen Begründung, jeweils in der Fassung vom 17.10.2025, die Immissionsschutzprognose (Y0210.011.01.001 v. 28.11.2023), den Umweltbericht mit integrierter Grünordnung und saP (in der Fassung vom 20.10.2025) sowie den Grünordnungsplan in der Fassung vom 18.10.2021, in der Zeit
vom 07.11.2025 bis einschließlich 11.12.2025
gemäß § 4a Abs. 2 und 3 BauGB erfüllt.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Planunterlagen zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Steinäcker-Weizenäcker, werden während der vorgenannten Auslegungsdauer auf der Homepage der Stadt Gemünden a. Main, unter https://www.stadt-gemuenden.de/seite/de/main-spessart/03790:3791/-/Bauleitplanung.html veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit, die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Gemünden a.Main, Rathaus, Scherenbergstr. 5, Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer Nr. 110 während der allgemeinen Dienststunden:
| Montag | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
ausgelegt.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an ds@arminkraus.de und können bei Bedarf in Textform an Architekturbüro Kraus, Marktplatz 10, 97737 Gemünden a.Main oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Gemünden a.Main abgeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Bebauungsplans „Steinäcker-Weizenäcker“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Gemünden a.Main deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 7. Bebauungsplanänderung „Steinäcker-Weizenäcker“ nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| Schutzgüter Fläche und Boden, insbesondere | |
| - | Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 09.11.2021 |
| - | Stellungnahmen Amt für ländliche Entwicklung vom 02.11.2021 |
| Schutzgut Wasser, insbesondere | |
| - | Grundwasserschutz, Oberflächenwässer |
| - | Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 09.11.2021 |
| - | Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg vom 18.11.2021 |
| Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Arten, insbesondere | |
| - | Naturschutz, Artenschutz, Lebensräume |
| - | Umweltbericht |
| - | Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 09.11.2021 |
| Schutzgut Bevölkerung, Gesundheit, insbesondere | |
| - | Immissionsschutz, Emissionen, Abstandsflächen, Starkniederschläge, Brandschutz |
| - | Schallimmissionsprognose des Fachbüros Wölfel (Y0210.011.01.001) |
| - | Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 09.11.2021 |
| Schutzgut Landschaft, insbesondere | |
| - | Landschaftsbild |
| - | Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 09.11.2021 |
| - | Stellungnahme Fachbereich Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22.11.2021 |
| Schutzgut Kultur-/sonst. Sachgüter, insbesondere | |
| - | Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 09.11.2021 |
| - | Stellungnahme Regierung von Ufr. als Höhere Landesplanungsbehörde vom 15.11.2021 |
| - | Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 16.11.2021 |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen können ebenfalls eingesehen werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Gemünden a.Main, 28.10.2025