Die Stadt Gemünden a. Main ruft aufgrund mehrerer Beschwerden in Erinnerung, dass Hundebesitzer verpflichtet sind etwaige Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner auf sämtlichen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünflächen stets unverzüglich zu beseitigen.
Auch sind benutzte Kotbeutel nicht auf öffentlichem Grund abzulegen sondern vom Hundebesitzer ordnungsgemäß, vorrangig über den eigenen Hausmüll zu entsorgen.
Wir weisen in diesem Zuge auch darauf hin, dass Verstöße mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können.