Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat folgende Haushaltssatzung
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit je — 24.288.650 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit je — 7.301.600 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 1.069.250 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf — 6.200.000 €
festgesetzt.
| 1.4641.9451 | Kindergarten St. Martin Gemünden, Baukosten | „2024“ | 3.500.000 € |
| 1.4641.9451 | Kindergarten St. Martin Gemünden, Baunebenkosten | „2024“ | 500.000 € |
| 1.4641.9451 | Kindergarten St. Martin Gemünden, betriebst. Anlagen | „2024“ | 1.500.000 € |
| 1.4641.9451 | Kindergarten St. Martin Gemünden, Baukosten | „2025“ | 400.000 € |
| 1.4641.9451 | Kindergarten St. Martin Gemünden, Baunebenkosten | „2025“ | 200.000 € |
| 1.4641.9451 | Kindergarten St. Martin Gemünden, betriebst. Anlagen | „2025“ | 100.000 € |
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 400 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (B) | 420 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v. H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird mit 2.000.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.