Titel Logo
Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 47/2023
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit je  —  24.288.650 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit je  —  7.301.600 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  — 1.069.250 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  — 6.200.000 €

festgesetzt.

1.4641.9451

Kindergarten St. Martin Gemünden, Baukosten

1.4641.9451

Kindergarten St. Martin Gemünden, Baunebenkosten

1.4641.9451

Kindergarten St. Martin Gemünden, betriebst. Anlagen

1.4641.9451

Kindergarten St. Martin Gemünden, Baukosten

1.4641.9451

Kindergarten St. Martin Gemünden, Baunebenkosten

1.4641.9451

Kindergarten St. Martin Gemünden, betriebst. Anlagen

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

b)

für die Grundstücke (B)

2.

Gewerbesteuer

380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird mit 2.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

Gemünden a. Main, den 21.11.2023
Stadt Gemünden a. Main

Jürgen Lippert
Erster Bürgermeister