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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 48/2024
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main

Vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025, Suche der Stadt Gemünden a.Main nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfern

Der Termin der vorgezogenen Bundestagswahl wurde nunmehr auf

Sonntag, den 23. Februar 2025

festgelegt. Die Stadt Gemünden a.Main appelliert in diesem Zuge an alle Bürgerinnen und Bürger, sich für die kommende Wahl als Wahlhelfer/in zur Verfügung zu stellen.

Die Wahlhelfer/innen müssen wahlberechtigt sein und haben die folgenden Aufgaben:

Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,

Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses,

Ausgabe der Stimmzettel,

• V

ermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,

Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,

Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Jedem Wahlhelfer bzw. jeder Wahlhelferin wird ein Erfrischungsgeld gewährt.

Interessierte können sich gerne bereits jetzt per E-Mail unter wahlamt@gemuenden.bayern.de, telefonisch unter der Nummer 09351/8001-1212 oder postalisch bei der Stadt Gemünden a.Main, Wahlamt, Scherenbergstraße 5, 97737 Gemünden a.Main melden.

Gemünden a.Main, 25.11.2024
STADT GEMÜNDEN A.MAIN
gez.
Jürgen Lippert
Erster Bürgermeister