Titel Logo
Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 48/2024
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main

18. und 19. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Würzburg (2); Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat am 16.10.2024 beschlossen, für zwei Fortschreibungen im Kapitel B IV 2 Bodenschätze des Regionalplans Würzburg das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Diese Fortschreibungen beinhalten

-

die 18. Verordnung: Fortschreibung des Kapitels B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen, Rohstoffgruppe Sand und Kies mit der neuen Bezeichnung: B IV 2 Bodenschätze, 2.1 Sicherung, Abbau und Folgenutzungen, 2.2 Rohstoffgruppe Sand und Kies und

-

die 19. Verordnung: Fortschreibung des Kapitels B IV Bodenschätze die Ziele 2.1.1.4 und 2.1.1.6 betreffend: Änderung der Vorranggebiete TO/LE 2 „Östlich Helmstadt“, CA2,u „Östlich Mädelhofen“ und CA3,u „Östlich Roßbrunn“

Die Planunterlagen sind vom 22.11.2024 bis 22.12.2024 auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken unter Regionalplan Region Würzburg (2) - Regierung von Unterfranken und des Regio-nalen Planungsverbandes Würzburg unter Regionaler Planungsverband Würzburg eingestellt.

Gemäß Art. 16 BayLplG ist die Öffentlichkeit einzubeziehen. Aus diesem Grund liegt der Verordnungsentwurf in der Zeit vom 22.11.2024 bis 22.12.2024 bei der Regierung von Unterfranken, den Landratsämtern Kitzingen, Main-Spessart und Würzburg sowie bei der Stadt Würzburg während der allgemeinen Besuchszeiten zur Einsichtnahme aus.

Im Rahmen dieses Anhörungsverfahren wird die Möglichkeit zur Stellungnahme bis einschließlich den 22.12.2024 gegeben. Gemäß § 9 ROG wird um elektronische Übermittlung der Stellungnahme an region2@lramsp.de als PDF- oder WORD-Dokument gebeten. Alternativ kann die Stellungnahme per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Würzburg (Marktplatz 8, 97753 Karlstadt) gerichtet werden.

Hinweise für Ihre Stellungnahme:

• Wir bitten Sie darum, in Ihrer Stellungnahme kenntlich zu machen, auf welche Verordnung (18./19.) sich die Äußerungen beziehen.

Sollte bis zum angegebenen Termin keine Stellungnahme vorliegen, wird Ihr Einverständnis vorausgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist sind gem. Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das auf den o.g. Internetseiten anonymisiert veröffentlicht und bei der Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.