Billigungsbeschluss des Entwurfes für Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Ladestraße“ in der Fassung vom 04.12.2023, für die Beteiligungen nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB);
Der Stadtrat der Stadt Gemünden a. Main hat zur städtebaulichen Neuordnung und Aufwertung des Areals an der ehemaligen Ladestraße, im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes im Stadtteil Gemünden a. Main, in seiner Sitzung am 21.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Ladestraße“ beschlossen.
Das gewerblich geprägte Gelände zwischen der Wernfelder Straße (B 26) und der Bahnstrecke, soll in diesem Rahmen für die Errichtung von jeweils eigenständigen Einzelhandelsbetrieben mit Lebensmitteldiscount-, Getränke- und Drogeriesortiment inklusive Außenanlagen vorbereitet werden. Um Synergien zu ermöglichen, sollen im Bereich des denkmalgeschützten Baudenkmales des ehemaligen Güterbahnhofes, zusätzlich gewerbeartige Nutzungen für sonstige Handelsbetriebe, Dienstleister, Freiberufler, Verwaltungen und Gastronomie zugelassen werden. Das gesamte Areal wird als „Sondergebiet für großflächiges Handels- und Dienstleistungszentrum der Nahversorgung“ festgesetzt.
Zur Erlangung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB erforderlich. Zudem bedarf es gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, aus Gründen des Entwicklungsgebotes der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,702 ha und beinhaltet die nachfolgenden Grundstücke, alle Gemarkung Gemünden a. Main:
Fl. Nrn. (ganz): 1100/2, 1100/19, 1100/33, 1100/34, 1100/40, 1100/52, 1101, 1102, 1103, 1104 und 1108
Fl. Nrn. (teilweise): 1100/14, 1100/18, 1100/32, 1100/39, 1100/46 und 2123/1
Das Landratsamt Main-Spessart hat die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes als baulichen Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB eingeordnet.
Ausgleichsflächen sind somit nicht erforderlich, da die mit dem Bebauungsplan vorbereiteten bzw. ermöglichten Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung (erfolgt waren oder) zulässig sind (sh. § 1a Abs. 3 BauGB).
Der Umfang und die räumliche Lage des Geltungsbereiches kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden.
Die förmliche Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB, fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 07.07.2023 bis 11.08.2023 statt. Die förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbarkommunen erfolgte vom 07.07.2023 bis 11.08.2023. In der Stadtratssitzung vom 04.12.2023 wurden die durch Stellungnahmen vorgetragenen Einwände, Anregungen und Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Bebauungsplan, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wurde in gleicher Sitzung vom Stadtrat gebilligt.
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 04.12.2023 ist die förmliche Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB zu wiederholen. Aufgrund der durch die Beschlussfassung erforderlichen erneuten Änderung und Ergänzung des Bauleitplanes, erfolgt im gleichen Verfahrensschritt die Beteiligung der Bürger nach § 4a Abs. 3 BauGB. Hierzu werden der überarbeitete und gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes, in der Fassung vom 04.12.2023, die Begründung mit Umweltbericht, die zugehörigen Gutachten bzw. Fachbeiträge zu Lärmschutz, Artenschutz, Verkehr und Kampfmittelvorerkundung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan, in der Zeit
vom 15.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Ort der Auslegung: Stadt Gemünden a.Main, Rathaus, Scherenbergstr. 5, 97737 Gemünden a.Main,
Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer Nr. 110
während der allgemeinen Dienststunden:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Bedenken oder Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt, oder bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Gemünden a.Main deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgüter Fläche und Boden, insbesondere
- Kampfmittelverdacht, Altablagerung, Bodenschutz, vorhandene hohe Versiegelung des Bodens, Bodenveränderungen, Abfallbewirtschaftung
- Fachbeitrag Kampfmittelvorerkundung vom 22.11.2021
- Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 18.11.2022 und 17.08.2023
- Stellungnahmen Wasserwirtschaftsamt vom 04.11.2022 und 08.08.2023
Schutzgut Wasser, insbesondere
- Grundwasserschutz, Brunnen, Oberflächengewässer, Überschwemmungsgebiete, Gewässerschutz
- Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 17.08.2023
- Stellungnahmen Wasserwirtschaftsamt vom 04.11.2022 und 08.08.2023
Schutzgüter Luft und Klima, insbesondere
- PV-Nutzung, Dachbegrünung, Klimaschutz
- Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 17.08.2023
Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Arten, insbesondere
- Naturschutz, Artenschutz, Lebensräume
- Artenschutzgutachten vom 21.04.2023
- Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 17.08.2023
Schutzgut Bevölkerung, Gesundheit, insbesondere
- Immissionsschutz, Emissionen, Kampfmittelverdacht, Altablagerung, Abstandsflächen,
Starkniederschläge, Brandschutz
- Lärmschutzgutachten vom 17.10.2023
- Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 17.08.2023
- Stellungnahmen Wasserwirtschaftsamt vom 04.11.2022 und 08.08.2023
- Stellungnahmen Deutsche Bahn AG vom 08.11.2022 und 11.08.2023
- Stellungnahme Staatliches Bauamt vom 04.08.2023
Schutzgut Landschaft, insbesondere
- Landschaftsbild
- Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 17.08.2023
Schutzgut Kultur-/sonst. Sachgüter, insbesondere
- Schutz von Bau- und Bodendenkmalen
- Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 17.08.2023
- Stellungnahme Regierung von Ufr. als Höhere Landesplanungsbehörde vom 15.11.2022
- Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 17.11.2022
- Stellungnahme Bayer. Landesamt für Denkmalpflege vom 07.11.2022 und 07.08.2023
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Einsichtnahme im Internet:
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes, können während der Auslegungsdauer zusätzlich auf der Homepage der Stadt Gemünden a. Main, unter https://www.stadt-gemuenden.de/seite/de/main-spessart/03790:3791/-/Bauleitplanung.html eingesehen werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.