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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 50/2022
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main, 97737 Gemünden a. Main, Tel. 09351/9734 - 0

Bekanntmachung

Ablesung der Wasser- und Fernwärmezähler für die Jahresverbrauchsabrechnung 2022

Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main gibt bekannt, dass zwischen dem 29.12.2022 und dem 30.12.2022 die Wasserzähler in den Stadtteilen und in der Kernstadt Gemünden a. Main abgelesen werden. Die Fernwärmezähler werden zum 31.12.2022 abgelesen.

Die Wasser- und Fernwärmezähler werden nicht mehr persönlich durch Bedienstete der Stadtwerke Gemünden abgelesen, sondern per Funk ausgelesen.

Kunden, die neben einem Hauptwasserzähler, noch weitere abrechnungsrelevante Zähler eingebaut haben, werden von den Stadtwerken Gemünden angeschrieben. Ebenso die Kunden, bei denen noch kein elektronischer, funkauslesbarer Wasserzähler installiert ist.

Die Abnehmer, die ein entsprechendes Schreiben erhalten, werden gebeten,

die Ablesung im genannten Zeitraum selbst vorzunehmen und dieses an die Stadtwerke Gemünden zurückzusenden.

Ebenso besteht die Möglichkeit, die Zählerstände per Telefax Nr. 09351/9734-23, schriftlich an die Stadtwerke Gemünden, Schulstraße 5, 97737 Gemünden a. Main oder per Mail unter zaehler@ksg-gemuenden.de oder

über die Homepage www.stadtwerke-gemuenden.de unter der Rubrik

„Zählerstandsmeldung“ mitzuteilen.

In der Jahresverbrauchsbrechnung 2022 wird der Ablesestand als Endstand abgerechnet.

Hausbesitzer, bei denen sich zum 31.12.2022 eine Eigentumsänderung (Zahlungspflichtiger für Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren) ergibt, werden gebeten, dies dem Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a. Main zeitnah zu melden.

Gemünden a. Main, den 09.12.2022
Kommunalunternehmen
Stadtwerke Gemünden a. Main
Roland Brönner
Vorstand