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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 50/2022
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Bekanntmachung

Abb.: Bebauungsplan nicht maßstäblich

Über die 12. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP), bezüglich einer Änderung der Flächen für die Landwirtschaft in sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“;

Billigungsbeschluss des Vorentwurfes in der Fassung vom 15.11.2022;

und

Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Massenbuch I“;

Billigungsbeschluss des Vorentwurfes in der Fassung vom 15.11.2022, für die Beteiligungen nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);

Der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2022, die abgegebenen Stellungnahmen zum Vorentwurf der oben genannten Verfahren behandelt und die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan, jeweils in der Fassung vom 15.11.2022, mehrheitlich gebilligt. Beide Verfahren werden gem. 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

Gleichzeitig fasste der Stadtrat den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Dieser Beschluss wird gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Massenbuch I“ ist die Absicht der Stadt Gemünden a.Main, der hohen Nachfrage nach erneuerbarer Energie nachzukommen und entsprechende Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auszuweisen.

Mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage wird das Ziel von Bund und Land unterstützt, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung deutlich auszubauen und hierdurch den CO2 - Ausstoß zu verringern. In Verantwortung gegenüber heutigen und künftigen Generationen möchte die Stadt Gemünden a.Main hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Der Geltungsbereich liegt im südlichen Stadtgebiet von Gemünden a. Main (Landkreis Main Spessart, Regierungsbezirk Unterfranken) siehe folgende Abbildung.

Das Parallelverfahren umfasst die Flur-Nrn. 295, 296, 297(Flurweg), 298, 298/1 (Flurweg), 312, 314, 315, 316, 323 (Flurweg), 327, 328, 329 (TF Flurweg), 335 jeweils Gemarkung Massenbuch, 3353, 3354, 3355, 3356, 3357, 3359, 3360 jeweils Gemarkung Wernfeld.

Dieser Bereich soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitten ersichtlich (maßstabslos).

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb der förderfähigen Kulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2021 (benachteiligtes Gebiet), um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Die Fläche soll im Flächennutzungsplan als Sondergebiet für erneuerbare Energien nach § 5 Abs. 1 BauGB und Fläche für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem., § 5 Abs. 2a BauGB dargestellt werden.

Die für die Fläche im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen sollen die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ermöglichen.

Auch aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der COVID-19-Pandemie und dementsprechender Schutzmaßnahmen, wird der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.11.2022 gem. § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB durch die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Gemünden a.Main zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt;

https://www.stadt-gemuenden.de/seite/de/main-spessart/03790:3791/-/Bauleitplanung.html

Die Planunterlagen der 12 Änderung des Flächennutzungsplans bzw. der des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark Massenbuch I“, jeweils in der Fassung vom 15.11.2022, können in der Zeit vom 28.12.2022 bis einschließlich 31.01.2023 im Rathaus der Stadt Gemünden a.Main (Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer 110) innerhalb der allgemeinen Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, eingesehen werden.

Die Planunterlagen werden bei Bedarf selbstverständlich erläutert. In der angegebenen Frist besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Berichte und Gutachten

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Umweltbericht zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Massenbuch I“ in der Fassung vom 15.11.2022, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)

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Umweltbericht Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Massenbuch I“ in der Fassung vom 15.11.2022, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Massenbuch I“ in der Fassung vom 15.11.2022“ Stadt Gemünden a.Main, Lkr. Main-Spessart, vom Büro Landschaftsplanung Kraus vom 15.11.2022

Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

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Schutzgut Mensch:

Sichtbarkeit, Fernwirkung der Anlage zu Siedlungsbereichen

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Schutzgut Boden:

Zink-Auswaschung

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Schutzgut Wasser:

Umgang mit wassergefährdeten Stoffen, Versickerung von Niederschlagswasser innerhalb Sondergebiet

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Schutzgut Pflanzen, Tiere:

Besonderes Artenschutzrecht, Bodenbrüter, Kompensationsfaktor für Ausgleichsflächen, Begrünung des Sondergebiets

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Schutzgut Landschaft:

Landschaftsbild, Fernwirkung der geplanten Anlage, Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, keine Vorbelastung des Standortes durch Infrastrukturmaßnahmen, Höhenbegrenzung der Bauteile der Anlage

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Schutzgut Fläche:

Flächenverbrauch,

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Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange:

Standorteignung, Alternativenprüfung für das Vorhaben im Stadtgebiet; Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Tolerierung landwirtschaftlicher Nutzung, Abstände zu Waldflächen, keine Blendwirkung, Bodendenkmal, Folgenutzung Photvoltaik-Freiflächenanlage, Erschließung, Brandschutz, Zufahrten zu landwirtschaftlichen Flächen

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Gemünden a.Main, 13.12.2022
STADT GEMÜNDEN
gez. Lippert
Erster Bürgermeister