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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 51/2024
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Bekanntmachung

Über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Hofstetten“ Gemarkung Hostetten;

Aufstellungsbeschluss;

Beschluss über die Verfahrensart;

Billigungsbeschluss des Vorentwurfes für Aufstellung des Bebauungsplanes

„Feuerwehr Hofstetten“ in der Fassung vom Dezember 2024, für die Beteiligungen nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);

Der Stadtrat der Stadt Gemünden a. Main hat sich in seiner Sitzung am 09.12.2024 dazu entschlossen, die Freiwillige Feuerwehr von Hofstetten mit einem neuen Feuerwehrhaus auszustatten, welches zeitgemäß und zweckdienlich die Aufgabenerfüllung der Feuerwehr von Hofstetten ermöglicht. Hierfür hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes

„Feuerwehr Hofstetten“ beschlossen.

Zur Erlangung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, auf der Teilfläche des Grundstückes mit der Flur-Nr. 136, der Gemarkung Hofstetten, ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB erforderlich.

Als Verfahrensart hat der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main das Regelverfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gewählt und beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgenden Grundstücke der Gemarkung Hostetten:

Flur-Nrn.: 134, 135, 136 und 502, jeweils mit Teilflächen.

Der Umfang und die räumliche Lage des Geltungsbereiches kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden.

Die frühzeitliche und förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, findet durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen statt. Hierzu werden der gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes, in der Fassung vom Dezember 2024, die Begründung mit Umweltbericht, die zugehörigen Fachbeiträge zu Lärm- und Artenschutz, in der Zeit

vom 27.12.2024 bis einschließlich 07.02.2025

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können in der Stadt Gemünden a.Main, Rathaus, Scherenbergstr. 5, 97737 Gemünden a.Main, Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer Nr. 110 während der allgemeinen Dienststunden:

Montag

08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken oder Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt, oder bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Gemünden a.Main deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbarkommunen erfolgt in der Zeit vom 20.12.2024 bis 31.01.2025.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Arten, insbesondere

-

Naturschutz, Artenschutz, Lebensräume

-

Umweltbericht vom 30.11.2024

Schutzgut Bevölkerung, Gesundheit, insbesondere

-

Immissionsschutz

-

Schallimmissionsprognose vom 01.10.2024

Einsichtnahme im Internet:

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfes zum Bebauungsplan mit Begründung und Fachinformationen über Natur- und Immissionsschutz, können während der Auslegungsdauer zusätzlich auf der Homepage der Stadt Gemünden a. Main, unter https://www.stadt-gemuenden.de/seite/de/main-spessart/03790:3791/-/Bauleitplanung.html eingesehen werden.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche

Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemünden a.Main, 10.12.2024
Stadt Gemünden
gez.
Lippert
Erster Bürgermeister