Titel Logo
Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 51/2025
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ablesung der Stromzähler für die Jahresverbrauchsrechnung 2025

Energieversorgung Gemünden a. Main GmbH

Schulstrasse 5, 97737 Gemünden a. Main

Bekanntmachung

Die Energieversorgung Gemünden GmbH verzichtet in diesem Jahr ebenfalls darauf, ihr Ableseteam zu den Kundinnen und Kunden zu schicken. Stattdessen versendet die EVG Briefe an alle Kunden, in denen sie darum bittet, die Stromzähler selbst abzulesen und die ausgefüllten Karten dann an die EVG zurück zu senden oder direkt vor Ort einzuwerfen. Um den persönlichen Kontakt zu beschränken, stehen vor den Eingangstüren hierfür Rückgabebehälter bereit. Zudem besteht auch die Möglichkeit, seine Zählerstände bequem online durchzugeben. Mit dem Smartphone über den angedruckten QR-Code oder unter www.evg-gemuenden.de über Angebote/Online-Services/Zählerstand.

Wahlweise können Sie uns diese auch telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800/7890003 melden, sowie per Fax an die 09351 – 973444 oder per Email auf die info@energieversorgung-gemuenden.de senden.

Wie sich die Zählerstände ermitteln lassen und was wo eingetragen werden muss, entnehmen Sie bitte der Anleitung auf der Rückseite der Ablesekarte.

Bitte achten Sie bei der Zählerstandübermittlung darauf, dass Nachkommastellen nicht angegeben werden, um unplausible Angaben der Zählerstände zu vermeiden.

Die EVG betreibt das Energienetz in der Stadt und in den Stadtteilen. Daran ist auch Ihre Versorgungsanlage angeschlossen. Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, die Zählerstände aller Kunden im Netzgebiet zu erheben – unabhängig davon, ob Sie persönlich einen Energieliefervertrag mit der EVG abgeschlossen haben oder nicht.

Wir bitten deshalb auch Kunden, die noch innerhalb 2025 einen Wohnungswechsel vornehmen, diesen zum Umzugsdatum zu melden.

Folgendes gilt es zu beachten:

Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen von Energielieferverträgen nicht mehr zulässig. Das bedeutet, dass Umzüge künftig rechtzeitig gemeldet werden müssen – eine nachträgliche Berücksichtigung ist gesetzlich ausgeschlossen. Wer den Umzug zu spät mitteilt, muss unter Umständen weiter für den Energieverbrauch der alten Adresse zahlen und/oder wird an der neuen Adresse automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert – meist zu höheren Preisen als bei Sondertarifen. Frühzeitiges Handeln ist also der beste Weg, um Kosten zu sparen und den Wechsel reibungslos zu gestalten.

Ihre
ENERGIEVERSORGUNG GEMÜNDEN A. MAIN