Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.August 1998 (GVBl. S 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt die Stadt Gemünden a.Main folgende Satzung:
| Inhaltsübersicht | |
| § 1 | Zweckbestimmung |
| § 2 | Höhe des Preisgeldes |
| § 3 | Kunstpreis der Stadt Gemünden a.Main („Bildende Kunst“) |
| § 4 | Kulturpreis der Stadt Gemünden a.Main („Darstellende Kunst“) |
| § 5 | Vergabe |
| § 6 | Vorschlagsrecht |
| § 7 | Vergabeverfahren |
| § 8 | Verleihung |
| § 9 | Aberkennung des Preises |
| § 10 | Inkrafttreten |
Die Stadt Gemünden a.Main stiftet für Leistungen auf den Gebieten der Kunst (§ 3 der Satzung) sowie der Kultur (§ 4 der Satzung) einen Preis. Dieser wird im jährlichen Wechsel verliehen
| a) | Als Kunstpreis der Stadt Gemünden a.Main und |
| b) | Als Kulturpreis der Stadt Gemünden a.Main |
Der Kunst-und Kulturpreis ist mit 2.000 € jährlich dotiert.
Der Kunstpreis der Stadt Gemünden a.Main wird an natürliche und juristische Personen oder an Gruppen verliehen, die sich durch ihr künstlerisches Schaffen in den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Zeichnungen, Fotografien, Grafiken oder Kunsthandwerk in besonderer Weise um das künstlerische Leben der Stadt Gemünden a.Main verdient gemacht haben und durch ihr Leben und die Arbeit mit der Stadt Gemünden a.Main eng verbunden sind.
Der Kulturpreis wird an natürliche oder juristische Personen oder an Gruppen verliehen, welche
| - | durch ihre innovativen Aktivitäten in den Bereichen Theater, Schauspiel, Tanz, Film, Musik, Gesang und Literatur das kulturelle Angebot in der Stadt Gemünden a.Main bereichert haben oder |
| - | förderungswürdige Leistungen auf dem Gebiet der Kultur erbracht haben |
und durch ihr Leben und die Arbeit mit der Stadt Gemünden a.Main eng verbunden sind.
Der jeweilige Preis kann im Ganzen oder in Teilbeträgen vergeben werden. Die Zahl der Teilpreise ist auf maximal vier Werke pro Jahr zu beschränken. Die Höhe des Preisgeldes kann unterschiedlich sein.
Vorschläge für die Preisverleihung können bis spätestens 31. Juli eines jeden Jahres in der Verwaltung der Stadt Gemünden a.Main, Abteilung Kultur, abgegeben werden. Die Vorschläge sind zu begründen.
Über die Verleihung entscheiden die Mitgliedern des Ausschusses für Tourismus, Kultur und Stadtentwicklung der Stadt Gemünden a.Main.
Der Ausschuss entscheidet über die eingereichten Vorschläge in nichtöffentlicher Sitzung. Die Entscheidung des Ausschusses bedarf der Zustimmung des Stadtrates in nichtöffentlicher Sitzung.
Mit der Verleihung des Preises der Stadt Gemünden a.Main wird eine vom Ersten Bürgermeister der Stadt Gemünden a.Main oder seines Vertreters unterschriebene Verleihungsurkunde ausgehändigt.
Der Kunst-und Kulturpreis wird dem Preisträger im Rahmen der Jahresabschlusssitzung des Stadtrates der Stadt Gemünden a.Main in feierlicher Form überreicht.
Das Preisgeld erhält der Preisträger in Form eines Bargeldbetrages ausgehändigt.
Auf Antrag kann die Stadt Gemünden a.Main den Preis aberkennen und die Verleihungsurkunde zurückfordern, wenn und soweit
| - | sich der Preisträger durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehung einer Straftat, als unwürdig erweist, gleich ob das Verhalten vor oder nach Preisverleihung stattfindet oder allgemein bekannt wird, |
| - | die Preisverleihung auf einer Täuschung von Tatsachen beruht. |
Antragsberechtigt für einen Antrag auf Aberkennung des Preises ist jedes Mitglied des Stadtrates der Stadt Gemünden a.Main in aktueller Besetzung.
Die Stadt Gemünden a.Main kann die mit dem Preis verbundene Zuwendung zurückfordern.
Bei der Aberkennungs-und Rückforderungsentscheidung findet das Verfahren nach § 7 dieser Satzung entsprechende Anwendung.
Diese Satzung tritt am 09.02.2024 in Kraft.