Änderung der Verfahrensart für die Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Ladestraße“ sowie der 10. Änderung des Flächennutzungsplans hin zum Regelverfahren;
Billigungsbeschluss des Vorentwurfes für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 10.02.2023, für die Beteiligungen nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2023, die Änderung der Verfahrensart für die Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Ladestraße“ sowie der 10. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Als Verfahren wird das Regelverfahren durchgeführt.
Gleichzeitig wurde der Vorentwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlass der Verfahrensänderung für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Ladestraße“, ist die umfangreiche Prüfung von Umweltbelangen und die Erforderlichkeit von immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan, sodass die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Nachgang als nicht zulässig beurteilt wurde.
Um die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zu erreichen, ist zunächst die Verfahrensart zu ändern und den gebilligten Vorentwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Neuordnung und Aufwertung des Areals an der ehemaligen Ladestraße beabsichtigt. Im Zuge der Neuentwicklung wird das innerhalb des Geltungsbereiches vorhandene, denkmalgeschützte Gebäude des ehemaligen Güterbahnhofs, einer neuen Nutzung zugeführt.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen geschaffen, dass sich der geplante Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Ladestraße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lässt. Die geplante Entwicklung dieses Areals soll eine wohnungsnahe Grundversorgung mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs, der Bürger der umliegenden Bebauung, erreichen. Dabei wird mit der Verlagerung der bereits ansässigen Einzelhandelsgeschäfte in den Geltungsbereich, die bisher vernachlässigte Ladestraße nachhaltig aufgewertet.
Die Änderung des Flächennutzungsplans bezieht sich dabei auf die Darstellung einer ca. 1,48 ha großen Fläche für „Sonstiges Sondergebiet, großflächiger Einzelhandel“. Das hierfür vorgesehene Areal im Bereich der Ladestraße beinhaltet die Grundstücke Flur-Nrn. 1100/2, 1100/19, 1100/33, 1100/34, 1100/40, 1100/52, 1101, 1102, 1103, 1104, 1108, 1100/32, 1100/39, 1100/46 (ganz oder teilweise), in der Gemarkung Gemünden.
Weiterhin bezieht sich die Änderung auf die Darstellung einer ca. 0,06 ha großen Fläche „Gewerbegebiet“. Das hierfür vorgesehene Areal beinhaltet eine Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 1101, Gemarkung Gemünden a.Main (denkmalgeschützter Güterbahnhof).
Aufgrund des Standortes des Areals, sind im Zuge der Gebietsentwicklung verschiedene planungsrelevante Belange zu berücksichtigen. Diese betreffen insbesondere den Denkmal-, den Arten- und den Immissionsschutz. Zudem besteht für das Areal ein konkreter Kampfmittelverdacht. Zur Prüfung und angemessenen Berücksichtigung der diesbezüglich notwendigen Planungserfordernisse, wurden bereits gutachterliche Fachbeiträge erstellt, die nachfolgend verbindliche Bestandteile des Bebauungsplanes darstellen sollen. Zum gebotenen Erhalt des ehemaligen Güterbahnhofes, werden auch denkmalschutzrechtliche Regelungen geprüft und berücksichtigt.
Auch aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der COVID-19-Pandemie und dementsprechender Schutzmaßnahmen, wird der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans Bebauungsplans und die sonstigen Planunterlagen, in der Fassung vom 10.02.2023 gem. § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB durch die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Gemünden a.Main zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt;
https://www.stadt-gemuenden.de/seite/de/main-spessart/03790:3791/-/Bauleitplanung.html
Die Planunterlagen zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 10.02.2023, können in der Zeit vom 10.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023 im Rathaus der Stadt Gemünden a.Main (Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer 110) innerhalb der allgemeinen Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, eingesehen werden.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf selbstverständlich erläutert. In der angegebenen Frist besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Mit der im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen artenschutzrechtlichen Abschichtung bzw. Relevanzprüfung, wurde ein hierzu befähigter Fachmann beauftragt. Im Rahmen mehrerer Ortsbegehungen wurden mögliche Lebensstätten geschützter Tier- und Pflanzenarten erfasst. Die Ergebnisse hierzu werden auch in dem zukünftigen Bebauungsplan integriert.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt.