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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 9/2024
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Erinnerung an die Leinenpflicht für große Hunde

Aus gegebenen Anlass weist die Stadt Gemünden a.Main, Ordnungsamt darauf hin, dass nach der aktuell gültigen Hundehaltungsverordnung der Stadt Gemünden a.Main vom 21.11.2017 große Hunde ständig von einer erwachsenen Person, die ausreichend auf den Hund einwirken kann an der Leine zu führen sind.

Große Hunde im Sinne der Verordnung sind alle erwachsenen Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt, soweit sie keine Kampfhunde sind. Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde.

Die Anleinpflicht für alle großen Hunde gilt auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Bereiche der Stadt Gemünden a.Main und ihrer Stadtteile.

Zudem gilt die Anleinpflicht auf den Geh- und Radwegen:

-Neuendorf-Langenprozelten-Gemünden a.Main–Wernfeld-Gambach

-Steinbach-Hofstetten-Gemünden a.Main

-Gemünden a.Main-Schönau-Wolfsmünster

-Gemünden a.Main-Schaippach-Rieneck - ab Hofweg bis Gemarkungsgrenze Rieneck

-Kleinwernfeld-Harrbach-Karlburg

Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet von einer erwachsenen Person, die ausreichend auf den Hund einwirkend kann, ständig an der Leine zu führen.

Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten.

Verstöße gegen die Anleinplicht können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Um künftige Beachtung wird eindringlich gebeten.