Die Verwaltung der Stadt Gemünden a.Main weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen bei einer möglichen Stichwahl am 22.03.2026 ausschließlich dann automatisch versendet werden können, wenn die entsprechende Angabe auf dem Briefwahlantrag ausgefüllt wurde.
Sollte diese Angabe fehlen bzw. das entsprechende Feld nicht angekreuzt sein, ist es möglich die Beantragung der Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl schriftlich oder persönlich im Einwohnermeldeamt nachzuholen.
Alternativ ist es auch möglich, persönlich, mit Vorlage eines entsprechenden Ausweisdokuments, die Stimmabgabe im jeweiligen Wahllokal abzulegen.