BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Sitzungsladung fristgerecht und ordnungsgemäß zugestellt wurde. Er verliest die Tagesordnung. Gegen die Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
1. Umnutzung und Sanierung Druckerhütte mit Wohnungserweiterung und Einliegerwohnung im OG, Höhenweg 3, Fl.Nr. 103 und Fl.Nr. 104 Gemarkung Untergermaringen
Das Gremium ist mit den vorliegenden Plänen einverstanden und hat keine weiteren Fragen hierzu.
2. FW Obergermaringen: Ersatzbeschaffung Löschgruppenfahrzeug LF16/12
Von Seiten der Feuerwehr Obergünzburg wurde ein entsprechendes Neufahrzeug „Hilfeleistungslöschfahrzeug“ (HLF 20), dass die Feuerwehr Obergünzburg bereits seit diesem Jahr in Bestand hat, u.a. Helmut Bucher vorgestellt. In einem Gespräch mit Kreisbrandrat Markus Barnsteiner stellte sich heraus, dass die Ersatzbeschaffung zwingend erforderlich ist. Bgm. Bucher erläuterte ausführlich die mit beantragte Zusatzausstattung, die in der grundsätzlichen Ausstattung nicht enthalten ist. So sei ein Automatikgetriebe keine Serienausstattung, macht aber bei der Größe des Fahrzeugs durchaus Sinn. Die Kosten belaufen sich hierfür auf ca. TEU 10‘. Auch die Trittvorrichtungen an den Hinterrädern erleichtern die Be- und Entladung erheblich. Diese Vorrichtung kostet ca. TEU 3‘. Ein sogenannter Haspel-Anhänger kann auf der Rückseite des Feuerwehrautos fixiert und mit einem kurzen Arbeitsgang vom Fahrzeug abgetrennt werden. So ist eine schnellere Unfallsicherung möglich. Ein hydraulisches Kombigerät mit Akkubetrieb ermöglicht den mobilen Einsatz der Feuerwehrleute. Die Kosten belaufen sich hierfür auf TEU 7‘. Durch den Einsatz von Akkus werden auch die laufenden Kosten dieses Geräts reduziert. Mit in der Ausstattung enthalten ist ein Sprungtuch. Durch eine Pressluftflasche ist dieses Sprungtuch innerhalb von 30 Sekunden einsatzfähig. Im Gegensatz zum jetzigen Sprungtuch wird für den Einsatz des Sprungtuches kaum Personal benötigt. Aufgrund der ausführlichen Darstellung des Vorhabens gibt es von den Ratsmitgliedern keine Fragen zum Fahrzeug. Die Gesamtkosten sollen im entsprechenden Haushaltsjahr (voraussichtlich im Jahre 2026) in voller Summe eingetragen werden. Entsprechende Förderungen können hierbei nicht eingerechnet werden, da der Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist.
Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Ersatzbeschaffung des bestehenden Löschgruppenfahrzeugs LF 16/12 incl. diverser und sinnvoller Zusatzausstattung in Höhe von Brutto ca. TEU 550´ zu.
Bgm. Bucher führte weiter aus, dass aufgrund neuer Rettungstechniken der Verbau einer Vorbauseilwinde sinnvoll sei. Nach Rücksprache mit anderen Feuerwehren wird bei einem HLF 20 eigentlich immer eine Vorbauseilwinde verbaut. Ausnahme sei, wenn eine größere Feuerwehr bereits ein solches Fahrzeug mit Vorbauseilwinde hat. Dies ist aktuell so in Obergünzburg der Fall. Die Mitglieder des Gemeindesrats stimmen der Zusatzausstattung beim Fahrzeug mit einer Vorbauseilwinde zu.
In seinen Ausführungen erläutert Bgm. Helmut Bucher die Situation, dass der Markt Obergünzburg aktuell auch ein identisches Fahrzeug bestellen will. Ein identisches Fahrzeug wurde vom Markt Obergünzburg bereits in 2020 bestellt und im Jahr 2022 ausgeliefert. Eine Arbeitsgruppe der Feuerwehr Obergermaringen konnte das Fahrzeug in Obergünzburg ausführlich inspizieren. Es besteht große Einigkeit, dass dieses Fahrzeug genau den erforderlichen Anforderungen entspricht. Bgm. Bucher konnte mit einzelnen Ratsmitgliedern das Fahrzeug ebenso in Germaringen besichtigen. Der Obergünzburger Kommandant Stefan Rauscher erkläre den Anwesenden im Detail die Einbauten und Vorrichtungen.
Folgende Vorteile werden durch eine gemeinsame Bestellung mit der Feuerwehr Obergünzburg gesehen:
| • | Kostenteilung der anfallenden Kosten durch die Beauftragung eines Fachplanungsbüros, dass die Ausschreibung, Submission und Vergaben durchführt. |
| • | Erhebliche Zeitersparnis für Kommandant und Verwaltung durch die gemeinsame Ausschreibung |
| • | Mögliche Kostenvorteile durch die Erzielung günstigerer Preise bei einer gemeinsamen Ausschreibung. |
Die Mitglieder des Gemeindesrats stimmen der gemeinsame Ausschreibung des neuen Fahrzeugs mit dem Markt Obergünzburg zu.
Nach Abstimmung informiert Bgm. Bucher, dass derzeit ein Feuerwehrbedarfsplan in Auftrag gegeben wurde. Entsprechend den Ergebnissen und Erkenntnissen sollen auch die weiteren Ortsfeuerwehren in Untergermaringen und Ketterschwang unterstützt werden.