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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 1/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Wasserzählerablesung

Zählerstandsmeldung bitte nicht vergessen

Alle Hauseigentümer (keine Mieter) erhielten von uns für jedes Objekt im Dezember 2023 ein Anschreiben.

Wir bedanken uns bei allen Kunden, die bereits die Zählerstandsmeldung durchgeführt haben und dürfen an die Meldung der noch offenen Zählerstandsmeldungen erinnern.

Wir bitten alle Kunden den Stand des Wasserzählers zu übermitteln. Falls wir keine Nachricht über den Zählerstand erhalten, müssen wir den Stand leider schätzen.

Es gibt wieder drei Möglichkeiten uns den Wasserzählerstand zu übermitteln:

1.

Scannen Sie den QR-Code auf dem Anschreiben und übermitteln Sie den Zählerstand bequem per Smartphone.

2.

Meldung über unseren Online-Service unter http://www.wasserghg.de

3.

Versand der ausgefüllten Zählerablesekarte an die WasserGHG

Bitte unterstützen Sie uns bei der Zählerstandsermittlung, nur mit einem aktuellen Zählerstand können wir Ihnen eine genaue Jahresabrechnung für das Jahr 2023 erstellen. Unsere Verbrauchswerte werden auch von den Kolleginnen und Kollegen der Abwassergebührenveranlagung verwendet. Ein geschätzter Jahresverbrauch hat somit auch Auswirkung auf die Abwassergebühren.

Bei Fragen rund um die Wasserversorgung und Zählertechnik können Sie sich gerne an uns wenden – Frau Niedermühlbichler, Frau Wind und Herr Heiß sind gerne für Sie da.

Wasserzähleraustausch

Der turnusmäßige Austausch der bis zum Jahr 2023 geeichten Wasserzähler im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes beginnt im Januar 2024.

Der Wechsel von Wassermessgeräten ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und erfolgt in regulierten Abständen. Beim Wasserzähler sind es alle sechs Jahre entsprechend den Bestimmungen des Eichgesetzes.

Sie erkennen auf der Innenseite des Deckels, wann ihr Wasserzähler zum nächsten Austausch ansteht. Die Wasserzähler werden von der Eichbehörde oder den staatlich anerkannten Prüfstellen durch den sogenannten Hauptstempel als geeicht gekennzeichnet. Sie können hier das Jahr der Eichung erkennen, in manchen Modellen steht zusätzlich die Dauer der Eichung.

In diesem Jahr sind über 1.000 Kunden des Wasserzweckverbands betroffen, für die der Zählerwechsel kostenfrei erfolgt.

Aufgrund der Vielzahl der zu wechselnden Zähler im Versorgungsgebiet ist es nicht möglich, alle Kunden persönlich über den Zeitpunkt des Zählerwechsels zu informieren.

Sollten wir sie jedoch nicht persönlich antreffen erhalten sie durch unsere Mitarbeiter eine schriftliche Benachrichtigung, dass sie bitte einen Termin zum Austausch des Zählers über die Geschäftsstelle der WasserGHG 08345-92060 vereinbaren.

Damit sie sich sicher sein können, dass es sich um einen Mitarbeiter des Zweckverbands handelt, können sich die Mitarbeiter des Wasserwerks natürlich ausweisen. In diesem Zusammenhang bitten wir sie, sorgfältig darauf zu achten, wer sich Zugang zum Haus verschaffen will. Es kam im Bundesgebiet wiederholt zu Betrugsvorfällen, bei denen sich Unbekannte als Mitarbeiter bzw. Dienstleister von Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen ausgaben.

Die WasserGHG bittet die Bürger, unseren Mitarbeitern Zutritt zu den Wasserzählern zu gewähren damit die erforderlichen Arbeiten ungehindert ablaufen können. Wir bitten sie in diesem Zusammenhang den Wasserzähler nicht zu überbauen – ein freier und schneller Zugang ist sehr wichtig.

Gebührenanpassung zum 01.01.2024

Bereits Mitte 2023 haben wir Sie über die Gebührenanpassung zum 01.01.2024 informiert. Nachfolgend erhalten Sie nochmals Informationen wie sich die Gebühren zukünftig zusammensetzen.

Die Wassergebührenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.01. – 31.12.2023 wird noch nach den bisherigen Gebühren veranlagt. Die Gebühren setzen sich aus der Grundgebühr (siehe nachfolgende Tabelle) und der Verbrauchsgebühr von 0,70 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers zuzüglich 7% MwSt. zusammen.

Grundgebühr: Tarif

bisher/

jährlich

bisher/

mtl.

neu/

jährlich

neu/

mtl.

Tarif 1 - 4 m³/h (QN 2,5)

40,80 €

3,40 €

60,00 €

5,00 €

Tarif 2 - 10 m³/h (QN 6,0)

48,00 €

4,00 €

66,00 €

5,50 €

Tarif 3 - 16 m³/h (QN 10,0)

60,00 €

5,00 €

72,00 €

6,00 €

Tarif 4 - über 16 m³/h (QN

90,00 €

7,50 €

90,00 €

7,50 €

Tarif 5 – Verbundzähler

810,00 €

67,50 €

810,00 €

67,50 €

Auf der Verbandsversammlung am 12. Juli 2023 haben die Verbandsrätinnen und Verbandsräte die Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum 2024 – 2027 beraten und abgestimmt.

Die neue Gebührenkalkulation mit einer Nachkalkulation für die Jahre 2019 – 2022 und eine Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum 2024 – 2027 führte zu der Gebührenanpassung zum 01.01.2024. Die WasserGHG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und dient dem öffentlichen Wohl und strebt nicht an, Gewinne zu erzielen. Es ist dabei selbstverständlich, dass der Zweckverband seine Investitionen langfristig und nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten plant. Nachdem wir nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten, müssen unsere Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt werden. Der Anschluss des Brunnens 2 im Stubental an unsere Versorgungseinheit bedeutet eine Investition von rund 1,6 Mio. €. Diese Maßnahme ist eine zukunftsweisende und wichtige Entscheidung um die Versorgungssicherheit für alle Kunden gewährleisten zu können. Die Zeichen der Klimaveränderung sind auch bei uns deutlich spürbar und ohne weitere Absicherung könnten auch auf die WasserGHG in näherer Zukunft Versorgungsschwierigkeiten zukommen. Diese Investitionskosten sollen gemäß Abstimmung in den Entscheidungsgremien nicht über einen Verbesserungsbeitrag refinanziert werden, sondern werden auf die Wassergebühren über einen längeren Zeitraum erhoben.

Durch einstimmigen Beschluss der Verbandsversammlung wurde Gebührenanpassung zum 01.01.2024 beschlossen

Die Verbrauchsgebühr beträgt ab dem 01.01.2024 0,80 € netto pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Zum Vergleich: der Durchschnittswert je Kubikmeter Wasser beläuft sich in Bayern auf 1,78 €, in Schwaben auf 1,45 € und bei uns im Ostallgäu auf 1,00 €.

Der Anstieg der Gebühren ist auch darauf zurückzuführen, dass für den laufenden Betrieb, den Unterhalt der Anlagen und für die Sanierung der bestehenden Wasserleitungen wesentlich höhere Ausgaben anfallen. Wie bereits in den vergangenen Jahren durchgeführt, stehen auch für die nächsten Jahre große Sanierungsmaßnahmen an. Im Bereich Unterhalt und Sanierung der Bestandsleitungen und Anlagen wäre eine Kürzung der Haushaltsmittel ein falsches Zeichen aufgrund der Altersstruktur der Bestandsanlagen und Leitungen.

Die Entscheidung solche Verbrauchsgebühren anzuheben fällt nie leicht, ist aber aus betrieblicher Sicht unumgänglich. Nachdem die Versorgungssicherheit mit erstklassigem Trinkwasser an oberster Stelle steht, müssen wir diese Kosten aufwenden um den über 6.200 Abnahmestellen gerecht werden zu können.

Nachfolgend vier Bespielberechnungen wie sich die Gebührenanpassung auf die Gebührenzahler auswirkt:

Abnehmer:

Jahres-verbrauch

Gebühr (brutto) alt

Gebühr (brutto) neu

Mehr-belastung €

1 Personen Haushalt

35 m³

69,87 €

94,11 €

24,23 €

4 Personen Haushalt

140 m³

148,52 €

183,82 €

35,30 €

Gewerbe/

Landwirt u.a.

2.000 m³

1.549,36 €

1.779,49 €

230,13 €

Gewerbe/

Landwirt u.a.

5.000 m³

3.796,36 €

4.342,79 €

546,43 €

„Unser Trinkwasser ist wie das Allgäu – Natur pur“ – Ihr zuverlässiger Wasserversorger

WasserGHG

Manfred Hauser
Hermann Heiß
Alfred Scherer
Verbandsvorsitzender
Geschäftsleiter
Wassermeister