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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 1/2024
Aus dem Gemeinderat
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Bau- und Umweltausschusssitzung vom 19.12.2023

Erster Bürgermeister Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Bauangelegenheiten

a) Nutzungsänderung:

Gartenstraße 5, FlNr. 29 Gemarkung Ketterschwang

Bürgermeister Bucher hat das Vorhaben mit dem Landratsamt Ostallgäu besprochen und erläutert die Prüfung. Da neugeschaffener Wohnraum im Innenbereich positiv bewertet wird, ist eine Umnutzung des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses grundsätzlich möglich. Für einen Dachgeschossausbau wäre eine Planskizze erforderlich. Hinsichtlich der Abstandsflächen wäre eine Abweichung im Bauantrag notwendig. Der Brandschutz sowie der Immissionsschutz im Hinblick auf den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb wird im Zuge eines Bauantrags durch das Landratsamt geprüft. Die Einhaltung der Vorgaben der Garagen- und Stellplatzsatzung ist zu gewährleisten. Wünschenswert wäre ein Ausbau im südlichen Bereich des Gebäudes. Sollte ein Abbruch erfolgen, wären die Abstandsflächen zur Straße einzuhalten. Der Bauherr soll nach einem Gesamtkonzept für das Grundstück gefragt werden. Der Ausschuss stimmt dafür.

b) Errichtung eines Doppelcarports;

Edelweißweg 4, Fl.Nr. 145/9 Gemarkung Untergermaringen

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans. Aufgrund der geplanten Höhe des Carports ist ein Bauantrag mit folgenden Befreiungen erforderlich:

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Außerhalb des Baufensters

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Dachneigung

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Dacheindeckung (Blechdach statt Ziegeldach)

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Pultdach statt Satteldach

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Nebenanlagen nur bis Gesamtfläche von 20 m²

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Nebenanlagen müssen mit der Garage in einheitlicher Gestaltung zusammengebaut werden.

Eine Abstandsflächenübernahme des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 145/8 (Edelweißweg 6) ist erforderlich. Da der Baukörper im hinteren Bereich des Grundstücks und nicht an der Straße errichtet werden soll, wird über den Antrag unter der Voraussetzung, dass alle umliegenden Nachbarn dem Vorhaben zustimmen, abgestimmt. Bezüglich der Dacheindeckung (geplant ist ein Pultdach mit Blecheindeckung) muss darauf geachtet werden, dass entsprechende Maßnahmen wegen Geräuschentwicklung vorgenommen werden. Nach intensiver Diskussion erteilt das Gremium mit einer knappen Mehrheit dem Vorhaben das Einvernehmen.

Bürgermeister Bucher bittet den anwesenden Antragsteller im Nachgang der Abstimmung um Prüfung, ob und in welchem Umfang eine Senkung der beantragten Höhe möglich ist

c) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage,

Holzmahdweg 10, Fl.Nr. 412 Gemarkung Ketterschwang

Bei einem Gespräch mit dem Landratsamt Ostallgäu am 12.01.2023 wurde die Bauvoranfrage geprüft und festgestellt, dass eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann, wenn sich der Baukörper innerhalb der Baugrenze befindet und die Vorgaben der Ergänzungssatzung eingehalten werden. Dem nun eingereichten Bauantrag sind noch Befreiungen für die teilweise außerhalb der Baugrenze liegende Garage und für die Terrassenüberdachung beizufügen. Der Antrag beinhaltet folgende Befreiungen:

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Garage teilweiße außerhalb der Baugrenze

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Garage Flachdach

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Gaube Südausrichtung

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Gaube Nordausrichtung

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Dachfenster Nordausrichtung

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Wandhöhe 4,51 M von RFB Bodenplatte

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Dachneigung Haus 35°, Ziegeleindeckung rot

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Terrassenüberdachung außerhalb des Baufensters.

Diesem Antrag stimmen die Anwesenden einstimmig zu.