BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. Tektur: Neubau eines Mehrfamilienhauses, geänderte Stellplätze, Außenanlagen und Zufahrt,
St. Wendelgasse 11, Fl.Nr. 66/6 Gemarkung Obergermaringen
| a) | Tektur: Neubau eines Mehrfamilienhauses, geänderte Stellplätze, Außenanlagen und Zufahrt, |
| St. Wendelgasse 11, Fl.Nr. 66/6 Gemarkung Obergermaringen |
| b) | Tektur: Neubau eines Doppelhauses (DH 1) mit Garage, |
| St. Wendelgasse 11, Fl.Nr. 66 Gemarkung Obergermaringen |
| c) | Tektur: Neubau eines Doppelhauses (DH 2) mit Garage, |
| St. Wendelgasse 11, Fl.Nr. 66 Gemarkung Obergermaringen |
| d) | Tektur: Neubau eines Reihenhauses (RH 1) mit Garage, |
| St. Wendelgasse 11, Fl.Nr. 66 Gemarkung Obergermaringen |
| e) | Tektur: Neubau eines Reihenhauses (RH 2) mit Garage, |
| St. Wendelgasse 11, Fl.Nr. 66 Gemarkung Obergermaringen |
| f) | Tektur: Neubau eines Reihenhauses (RH 3) mit Garage, |
| St. Wendelgasse 11, Fl.Nr. 66 Gemarkung Obergermaringen |
1. BGM Helmut Bucher stellt den Tekturantrag vor und erklärt kurz die Entwicklung der gesamten Planung. Er zeigt anhand von gegenüberstellenden Lageplänen die Änderungen gegenüber der jetzt vorliegenden Tekturplanung zum ersten Bauantrag. Er weist darauf hin, dass das gesamte Bauvorhaben aus einem Mehrfamilienhaus, zwei Doppelhäusern und drei Reihenhäusern besteht und 6 einzelne Tekturplanungen vorliegen. Die einzelnen Planungen sind aber als eine einheitliche Anlage anzusehen und es soll in weiterer Folge nicht zu jedem Tekturantrag eine Vorstellung und Diskussion erfolgen, sondern nur noch eine Abstimmung durchgeführt werden. Das Gremium stimmt diesem Vorgehen zu.
Die Änderungen sind:
| • | Das Mehrfamilienhaus wird von 4 Wohneinheiten auf 3 Wohneinheiten verringert und in seinen Ausmaßen verkleinert. Zudem wird es so zur St. Wendelgasse verschoben, dass im Westen des Gebäudes noch 4 Stellplätze angelegt werden können. |
| • | Die Zufahrt zu den hinter dem Mehrfamilienhaus zu bauenden Doppelhäusern, Reihenhäusern und deren Garagen und Stellplätzen wird von 3,0m auf 3,5m verbreitert. |
| • | Es wird eine Feuerwehraufstandsfläche vor den Reihenhäusern am Ende der Zufahrt geschaffen. |
| • | Es wird ein Stellplatz mehr als von der Stellplatzsatzung gefordert erstellt. Dadurch sind Besucherstellplätze vorhanden. |
| • | Es wird an der St. Wendelgasse eine Fläche für die Aufstellung der Abfalltonnen geschaffen. |
| • | Abweichend von der Stellplatz- und Garagensatzung sollen die Garagen mit Flachdächern ausgeführt werden. Diesem Antrag kann zugestimmt werden, da in der näheren Umgebung schon Garagen mit Flachdächern vorhanden sind. Zudem soll die Empfehlung an den Bauträger ergehen, die Flachdächer zu begrünen. |
1. BGM Helmut Bucher verweist darauf, dass mit diesen Änderungen viele Forderungen, die die Gemeinde schon zum ersten Bauantrag aufgestellt hat, umgesetzt sind. Andererseits muss der neue Eigentümer aber auch wirtschaftlich kalkulieren und mit der vorliegenden Tekturplanung ist ein guter Kompromiss gefunden.
Lobend erwähnt 1. BGM Helmut Bucher, dass der neue Eigentümer mit seinem Planer das Gespräch mit der Gemeinde gesucht hat und die Änderungen vor der Vorlage der Planung beim Landratsamt mit ihm abgesprochen hat. Der Bauausschuss stimmt allen 6 Bauanträgen zu.
2. Anbau einer landwirtschaftl. Maschinenhalle, Alleeweg, Fl. Nr. 394 Gemarkung Untergermaringen
1. BGM Helmut Bucher stellt das Bauvorhaben anhand eines Luftbildes und der Ansichten vor. Er verweist auf die Firsthöhe des Neubaus mit 10,37 m gegenüber der Firsthöhe der bestehenden Halle 7,19 m. Daraus ergibt sich, dass der Neubau/Anbau sehr massiv in Erscheinung tritt. Nach den Vorgaben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ALEF) wird das Bauvorhaben privilegiert angesehen und darf im Außenbereich errichtet werden, allerdings liegt die Stellungnahme des AELF derzeit noch nicht vor. Der Bauantrag muss aber zur Einhaltung der Fristen behandelt werden. Trotz der Privilegierung mahnt 1. BGM Helmut Bucher eine gewisse Verantwortung bezüglich des Erscheinungsbildes für den Ort sowohl beim Antragsteller als auch beim Bauausschuss an. Hermann Fischer empfindet den Baukörper als zu lang, es ergibt sich eine Rangierfläche im Alleeweg von über 60m Länge. Zudem erscheint ihm die Notwendigkeit einer Firsthöhe von über 10,0m fraglich. Sein Vorschlag wäre, dass der Antragsteller westlich der bestehenden Hallen eine neue Halle mit den Maßen 15m x 35m baut. Sebastian Kreuzer erklärt, dass zum Abladen in der Halle gekippt werden muss und der aufgestellte Kipper diese Höhe benötigt. 1.BGM Helmut Bucher zeigt als Vergleich die Halle auf dem Grundstück Peter-Dörfler-Straße Nr. 2 und verweist auf die damaligen Vorgaben des Landratsamtes. Er zeigt auch eine Alternativlösung mit zwei Hallen, die er auf dem Luftbild eingezeichnet hat.
Ulrich Kreuter verweist auf das Bauvorhaben eines anderen Landwirts aus Untergermaringen, das ebenfalls mit zwei Hallen realisiert wurde und befürwortet ebenfalls eine Lösung mit zwei Hallen. Die Lösung mit einer zweiten, freistehenden Halle, sei zudem wohl auch kostengünstiger zu bauen. Christoph Seitz würde dem Hallenanbau in der geplanten Dimension zustimmen.
Georg Reisach verweist auf die Gleichbehandlung aller Antragsteller und ist der Meinung, dass zwei getrennte Hallen nicht so massiv in Erscheinung treten und sich damit in der Ortsansicht besser einfügen würden. In der weiteren Diskussion wird von 1.BGM Helmut Bucher auf das Miteinander im Ort verwiesen und dass solche Bauvorhaben verträglicher für das Erscheinungsbild des Ortes gestaltet werden sollten. Der Bauantrag kann wegen der Fristen nicht zurückgezogen werden und es muss darüber abgestimmt werden.
Die Mitglieder des Bauausschusses verweigern das gemeindliche Einvernehmen und lehnen den Antrag ab.
Als ergänzender Hinweis soll in der Stellungnahme aufgenommen werden, dass der Gemeinderat den vorgelegten Anbau ablehnt, sich aber grundsätzlich für eine Möglichkeit der Erweiterung einer Halle für den landwirtschaftlichen Betrieb ausspricht.
3. Anbau eines Balkons, Tiroler Straße 7, Fl.Nr. 13 Gemarkung Obergermaringen
1. BGM Helmut Bucher stellt anhand des Lageplans das Bauvorhaben vor und erläutert die Situation. Er erklärt, dass in der Nachbarschaft ähnliche bzw. vergleichbare Balkone vorhanden sind und stellt den Antrag dem Bauvorhaben zuzustimmen. Dem kommen die Anwesenden nach und genehmigen den Bauantrag.