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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 1/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Seit der Reform der Grundsteuer müssen Eigentümerinnen und Eigentümer Änderungen am Grundbesitz dem Finanzamt melden, wenn sich dadurch die Grundlagen für die Grundsteuerberechnung ändern. Dazu gehören zum Beispiel: Änderungen der Grundstücks- oder Gebäudefläche, Nutzungsänderungen, Baumaßnahmen (z. B. Anbau eines Wintergartens), neue Wohnungs- oder Teileigentumsaufteilungen oder Änderungen bei steuerbefreiten Nutzungen.

Die Anzeige muss ohne Aufforderung bis spätestens 31. März des Folgejahres nach der Änderung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Sie können Änderungen entweder mit dem Formular „Grundsteueränderungsanzeige” (BayGrSt 5) oder durch eine vollständig ausgefüllte Grundsteuererklärung melden. Beide Vordrucke stehen online unter www.grundsteuer.bayern.de oder bei Ihrem Finanzamt zur Verfügung. Die Übermittlung ist sowohl elektronisch über ELSTER als auch in Papierform möglich.

Nach Prüfung der Anzeige setzt das Finanzamt neue Bemessungsgrundlagen fest und informiert die Gemeinde. Anschließend erhalten Sie neue Bescheide mit der geänderten Grundsteuerhöhe.

Weitere Hinweise und Hilfen zum Ausfüllen der Formulare finden Sie ebenfalls online oder bei den Finanzämtern.