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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 1/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

In der gesamten Europäischen Union müssen bis Anfang 2033 alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt wurden. In Deutschland verläuft der Umtausch schrittweise – bis zum 19. Januar sind die nächsten Führerscheine dran.

Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 2013 müssen erneuert werden

Ganz gleich, ob Sie noch einen alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen oder bereits eine ältere Kartenvariante nutzen: Alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 19. Januar 2033 gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein eingetauscht werden.

Damit die Fahrerlaubnisbehörden und die Bundesdruckerei nicht von einer Antragswelle überrollt werden, wurden in Deutschland gestaffelte Umtauschfristen festgelegt.

Fristen für unterschiedliche Ausstellungsjahre

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins - das ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums gelten folgende Fristen

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Neue Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig; danach müssen sie erneuert werden.

Wichtig dabei: Der Tausch des Dokumentes hat nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun – die bleibt unverändert bestehen. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 war das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend – diese Fristen sind bereits verstrichen. Nur Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Notwendige Unterlagen für den Umtausch:

Für den Umtausch wird ein aktuelles biometrisches benötigt. Des Weiteren müssen der Führerschein

und der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, sowie eine Unterschrift auf einem Formblatt.

Für Rückfragen und Auskünfte steht Ihnen das Landratsamt Ostallgäu / Führerscheinstelle (Tel. 08342/911-444) zur Verfügung.