Titel Logo
Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 1/2026
Aus dem Gemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinderatssitzung vom 16.12.2025

Bgm. Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Spendenvergaben an Vereine und Institutionen 2025

Bgm. Bucher informiert, dass die Spendenvergabe der Raiffeisenbank Kirchweihtal gegenüber der Sparkasse Allgäu unterschiedlich gehandhabt wird. Es sind im Spendentopf der Raiffeisenbank noch 2.550 € vorhanden, die noch im Jahr 2025 verteilt werden müssen, da die Summe nicht ins Jahr 2026 übertragbar ist und somit „verfallen“ würde. Bgm. Bucher macht folgenden Vorschlag für die Aufteilung der noch vorhandenen Spendensumme:

-

TEU 2´ für den Musikverein Obergermaringen. Im Gegenzug Reduzierung der Gemeindespende auf TEU 5‘. Somit würde die Gesamtsumme für den Musikverein unverändert bei TEU 7´ bleiben.

-

Die restlichen 550 € werden auf 600 € durch die Gemeinde erhöht und je 200 € an die Obst- und Gartenbauvereine Ketterschwang und Unter- und Obergermaringen vergeben. Die Obst- und Gartenbauvereine bieten vielfältige Aktivitäten und Aktionen an.

Der Gemeinderat stimmt diesem Vorschlag zu.

2. Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus, Lärchenweg 7, Fl. Nr. 948/14 Gemarkung Obergermaringen

Helmut Bucher stellt das Bauvorhaben an Hand der Ansichten, Grundrissen und des Lageplans vor. Die Feststellung, dass das Objekt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes liegt wird während der Sitzung überprüft und bestätigt. Bgm. Bucher weist darauf hin, dass die Planung mit der Verwaltung im Vorfeld besprochen wurde und es zeigt sich, dass dadurch ein gutes Planungsergebnis erreicht wird. Gemeinderat Trautwein merkt an, dass diese Planung beispielhaft sein kann, um Wohnraum für junge Familien zu schaffen.

Dem Vorhaben wird das Einvernehmen des Gremiums erteilt.

3. Neubau eines Carports, Steinrißl 17, Fl. Nr. 546/5 Gemarkung Ketterschwang

Bgm. Bucher stellt das Bauvorhaben vor. Er zeigt Ansichten, Grundrisse und eine 3-D-Ansicht. Außerdem zeigt er ein Bild, dass den derzeitigen Zustand des Wohnhauses zeigt.

Die Gemeinderäte äußern folgende Kritikpunkte an der Planung:

Durch die geschlossenen Seitenwände ist die Sicht bei der Ein- und Ausfahrt auf die Straße nicht gegeben, da das Carport direkt an der Grundstücksgrenze zur Straße errichtet werden soll.

Die komplett geschlossenen Fassaden wirken abweisend und mindern den optischen Eindruck des Hauses.

Es stellt sich die Frage, ob das Bauwerk durch die dreiseitig geschlossenen Fassaden überhaupt noch als Carport anzusehen ist oder ob es sich um eine Garage handelt?

Der Gemeinderat empfiehlt ein Gespräch der Verwaltung mit dem Bauherrn über eine Änderung der Planung. Der Antrag sollte bis zur Vorlage der überarbeiteten / neuen Planung zurückgezogen werden und dann in einer der nächsten Sitzungen 2026 erneut behandelt werden.