Bgm. Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. Jahresrechnung 2024
a) Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23.09.2025 die Jahresrechnung 2024 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung gem. Art. 103 GO überwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 23.10.2025 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung vorgenommen. Das in der Niederschrift festgehaltene Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung wurde von Elke Metschar in ihrer Funktion als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses bekannt gegeben.
Wesentliche Inhalte aus dem Bericht: Es konnten keine nennenswerten Beanstandungen festgestellt werden. Die richtige Ausführung der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse wird bestätigt.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2024.
c) Entlastung
Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2024 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die Entlastung zu beschließen. Entlastet wird der 1. Bürgermeister als zuständiger und verantwortlicher Leiter der Verwaltung der Gemeinde Germaringen. Die Jahresrechnung 2024 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft und durch den Gemeinderat mit vorhergehendem Beschluss festgestellt. Unaufgeklärte Unstimmigkeiten liegen nicht vor. Bgm. Bucher ist aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu der Jahresrechnung 2024 uneingeschränkt die Entlastung zu erteilen. Die Entlastung wurde einstimmig bei einer Enthaltung erteilt.
2. Zweckvereinbarung der Gemeinde Germaringen und der Stadt Kaufbeuren über die Mitver- und -entsorgung der Gebiete Riederloh und Hartmähderweg; Ergänzung der bestehenden Vereinbarungen
Bgm. Bucher erklärt die Hintergründe, die zur Änderung bzw. Ergänzung der Zweckvereinbarung, die zwischen der Stadt Kaufbeuren und Gemeinde bezüglich der Mitver- und -entsorgung der Gebiete Riederloh und Hartmähderweg, notwendig wurden. Hauptbestandteil ist die Nachforderung der Stadt Kaufbeuren für die Niederschlagswassergebühr, die die Stadt Kaufbeuren seit dem Jahr 2006 erhebt, die aber bis dato nicht an die Gemeinde Germaringen berechnet wurde. Die Stadt Kaufbeuren hat die geänderte Zweckvereinbarung in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt. Aus diesem Grund wird dieser Punkt von Seiten der Gemeinde auch im öffentlichen Teil in der Gemeinderatssitzung behandelt. Im Rahmen von Abstimmungsgesprächen wurde mit der Stadt Kaufbeuren abgesprochen, eine Nachforderung auf die letzten 3 Jahre zu beschränken. Von Seiten des Bauamts wurden die Forderung der Stadt Kaufbeuren in quantitativer Hinsicht überprüft und Berichtigungen vorgenommen. Die Gemeinde hat der Stadt Kaufbeuren die berichtigte Erhebung übergeben. Die Erhebung ist Grundlage der Nachforderung und für zukünftige Abrechnungen. Eine jährliche Überprüfung der angeschlossenen Flächen durch das Bauamt ist notwendig und wird durchgeführt. Bezüglich der Nachforderungen gibt es diverse Rückfragen aus dem Gremium. Nach ausführlicher Beratung stimmt der Gemeinderat der Zweckvereinbarung zu.
3. Vergabe Gartenbauarbeiten La-Verrie-Straße 12, Fl.Nr. 384/18 Gemarkung Obergermaringen
Anhand einer vergleichenden Tabelle zeigt Bgm. Bucher einen Vergleich der drei abgegebenen Angebote für die Gartenbauarbeiten. Die Firma Berisha hat das wirtschaftlichste Angebot mit 22.846,46 Brutto abgegeben. Die angebotene Thujahecke wird vom Gremium kritisiert. Deshalb wird der Beschluss gefasst, die Gartenbauarbeiten zum Brutto-Angebotspreis von 22.846,46 Euro zu vergeben. Bezüglich der Heckenbepflanzung erfolgt eine Abstimmung mit der Gemeinde. Dabei sollen heimische Hecken und Sträucher aus Pflanzlisten anderer Bebauungspläne gepflanzt werden.