Gemeinde Germaringen
Der Gemeinderat der Gemeinde Germaringen hat in seiner Sitzung vom 21.04.2026 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss vom 21.04.2026 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Geltungsbereich (Lageplan gem. Anlage)
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst Teilflächen der Flurnummern 491, 516 und 520 der Gemarkung Obergermaringen mit einer Gesamtgröße von ca. 7.296 m².
Der räumliche Geltungsbereich der 8. Flächennutzungsplanänderung kann in der Gemeindeverwaltung Germaringen, Westendorfer Straße 4A, 87656 Germaringen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Verfahrensart
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im regulären Verfahren. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXII „Obergermaringen – Gewerbegebiet Ernteweg West“ erfolgt im Parallelverfahren, § 8 Abs. 3 BauGB.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Voraussetzung geschaffen werden, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Gewerbefläche aufzustellen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und wird gesondert bekannt gegeben.
Ortsüblich bekannt gemacht durch
Gemeindeblatt, Aushang an Amtstafel, Homepage
Am: 15.05.2026