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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 10/2026
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Gemeinde Germaringen

 

 

Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

8. Änderung Flächennutzungsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Germaringen hat in seiner Sitzung vom 21.04.2026 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, § 2 Abs. 1 BauGB.

Der Aufstellungsbeschluss vom 21.04.2026 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Geltungsbereich (Lageplan gem. Anlage)

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst Teilflächen der Flurnummern 491, 516 und 520 der Gemarkung Obergermaringen mit einer Gesamtgröße von ca. 7.296 m².

Der räumliche Geltungsbereich der 8. Flächennutzungsplanänderung kann in der Gemeindeverwaltung Germaringen, Westendorfer Straße 4A, 87656 Germaringen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Verfahrensart

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im regulären Verfahren. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXII „Obergermaringen – Gewerbegebiet Ernteweg West“ erfolgt im Parallelverfahren, § 8 Abs. 3 BauGB.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Voraussetzung geschaffen werden, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Gewerbefläche aufzustellen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und wird gesondert bekannt gegeben.

Gemeinde Germaringen, 15.05.2026
gez.
Helmut Bucher
Erster Bürgermeister
Anlage: Lageplan Geltungsbereich (ohne Maßstab)

Ortsüblich bekannt gemacht durch

Gemeindeblatt, Aushang an Amtstafel, Homepage

Am: 15.05.2026