Der Gemeinderat der Gemeinde Germaringen hat in seiner Sitzung vom 21.04.2026 beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXXII „Obergermaringen – Gewerbegebiet Ernteweg West“ aufzustellen, § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss vom 21.04.2026 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXII „Obergermaringen – Gewerbegebiet Ernteweg West“ umfasst Teilflächen der Flurnummern 491, 516 und 520 der Gemarkung Obergermaringen mit einer Gesamtgröße von ca. 7.296 m².
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr.XXXII „Obergermaringen – Gewerbegebiet Ernteweg West“ kann in der Gemeindeverwaltung Germaringen, Westendorfer Straße 4A, 87656 Germaringen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im regulären Verfahren aufgestellt. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren, § 8 Abs. 3 BauGB.
Die Gemeinde Germaringen beabsichtigt durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXII „Obergermaringen – Gewerbegebiet Ernteweg West“ die Schaffung von Baurecht für eine geplante Betriebserweiterung einer Firma, welche aufgrund der innerbetrieblichen Abläufe in direkter Nachbarschaft notwendig ist.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und wird gesondert bekannt gegeben.
Ortsüblich bekannt gemacht durch
Gemeindeblatt, Aushang an Amtstafel, Homepage
Am: 15.05.2026