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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 10/2026
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Germaringen zur Einbeziehungssatzung „Untergermaringen Süd“

Lageplan, unmaßstäblich, genordet

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie

Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Untergermaringen Süd“ beschlossen. Mit der Einbeziehungssatzung soll am südlichen Ortsrand von Untergermaringen in unmittelbarer Anbindung an den Ortsrand Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses geschaffen werden. Das Vorhaben ist städtebaulich verträglich und rundet den Ortsrand nach Süden ab. Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 406 der Gemarkung Germaringen und hat eine Größe von ca. 676 m². Er ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.

Die Einbeziehungssatzung wird gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in einem vereinfachten Verfahren aufgestellt. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Weiterhin wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfasssenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c ist nicht anzuwenden. Ferner wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 21.04.2026 hat der Gemeinderat den Entwurf zur Einbeziehungssatzung "Untergermaringen Süd" gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Einbeziehungssatzung bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Textteil, gefertigt vom Büro LARS Consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 21.04.2026 können auf der Homepage des Gemeinde Germaringen im Zeitraum vom 15.05.2026 bis einschließlich 15.06.2026 eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Germaringen Bauamt, Westendorfer Straße 4a, 87656 Germaringen, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:

Montag - Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

13:00 - 18:30 Uhr

Donnerstag:

13:00 - 18:00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch abgeben werden (bauamt@germaringen.de). Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Germaringen, den 15.05.2026
Helmut Bucher, Erster Bürgermeister