Information für Bauherrn und Entwurfsverfasser hinsichtlich digitaler Bauanträge:
Wir möchten alle Entwurfsverfasser und zukünftigen Bauherren darüber informieren, dass seit dem 01.01.2025 das Landratsamtes bei direkt im Landratsamt eingereichten Bauanträgen eine Erstprüfung auf Vollständigkeit durchgeführt.
Der Bauherr erhält zudem ein Schreiben, in welchem bei fehlenden Unterlagen diese konkret aufgeführt werden. Mit diesem Schreiben wird auch ein Termin zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen angegeben. Ebenso wird der Hinweis gegeben, dass der Bauantrag als zurückgenommen gewertet wird, wenn die fehlenden Unterlagen nicht bis zum genannten Termin vorliegen. Eine Kopie dieses Schreibens wird der betreffenden Kommune zur Information zugestellt.
Mit diesem Vorgehen, dass von 1.Bgm Bucher seit mehreren Monaten vorgeschlagen wurde, ist die Bearbeitung der Bauanträge für die Gemeinden klar geregelt und vereinfacht. Insbesondere hat die jetzige Vorgehensweise den Vorteil, dass die Kommunen eingereichte Bauanträge wegen fehlender Unterlagen nicht aus diesem Grund ablehnen müssen.
Unverändert besteht das Angebot und die Empfehlung, Bauvorhaben (Neubau, Anbau, Erweiterung etc.) vorab mit der Gemeinde zu besprechen und abzustimmen. Dieses Vorgehen führt im Regelfall zu einer schnelleren und einfacheren Abwicklung der Vorhaben.