Inbetriebnahme des neuen Brunnen
Die WasserGHG kann seit dem 24. April 2025 Trinkwasser aus dem neuen Brunnen II im Stubental in das Versorgungsnetz einspeisen. Wir sind sehr froh, dass wir nach gut 6 Jahren planen, verhandeln und bauen endlich Trinkwasser in erstklassiger Qualität aus dem Stubental fördern können. Diese weitere Gewinnungsanlage wird ein wichtiger Baustein in der Versorgungssicherheit der WasserGHG darstellen.
Der Zweckverband weist nochmals deutlich darauf hin, dass jede Wasserentnahme aus Hydranten z.B. Befüllung Pool, Bewässerung Grünanlagen beim Zweckverband vor der Entnahme anzumelden sind.
Eine Wasserentnahme aus Hydranten ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Zweckverband möglich. Die WasserGHG behält sich das Recht vor, Entnahmen ohne Genehmigung polizeilich anzuzeigen!!!
Der Zweckverband bestimmt die Art der Entnahme und Erfassung der Verbrauchsmenge – sämtliche Entnahmemengen sind gebührenpflichtig!! Sie erreichen uns unter: 08345-92060.
Die Mitarbeiter der WasserGHG sind in unserem umfangreichen Leitungsnetz immer wieder auf der Suche nach Leckagen. Es ist aus betriebswirtschaftlichen, aber auch aus wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten sehr wichtig, dass wir die Wasserverlustmengen in unserem Leitungsnetz so gering wie möglich halten.
Sie können unsere Mitarbeiter bei dieser Suche sehr gut unterstützen. Sollten Sie im Bereich Ihres Wasserzählers auffällige Geräusche hören oder auf der Leitungstrasse Ihres Wasserhausanschlusses Veränderungen erkennen, dann bitten wir Sie sich an uns zu wenden. Sie erreichen uns unter: 08345-92060.
Aufgrund der längeren Trockenperioden in diesem Jahr wurden natürlich auch wieder Grünflächen, Sportplätze, Gärten usw. bewässert. Bezüglich dieser Bewässerungen geben wir Ihnen gerne auch einen Tipp. Wenn Sie die Bewässerung solcher Flächen für notwendig erachten, dann empfehlen wir Ihnen die Bewässerung in den frühen Morgenstunden oder am späten Abend. Bei der Bewässerung bei Sonne und Hitze kommt es zu einem hohen Wasserverlust durch Verdunstung zudem wirken die Tropfen auf den Halmen und Pflanzen wie eine Lupe. Verbrennungen im Rasen oder an Pflanzen sind die Folge.
Bitte bedenken Sie auch hier: Wenn Sie Wasser an einem Hydranten entnehmen, ist dies nur nach vorheriger Genehmigung durch die WasserGHG möglich und zudem kostenpflichtig!!!
In den nächsten Monaten werden wir wieder sehr viele Bauvorhaben bezüglich der Beitragspflicht überprüfen. Der Beitrag wird erhoben für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht. Zudem werden die vorhandenen Geschossflächen überprüft. Als Beitragsschuldner sind Sie verpflichtet der WasserGHG Änderungen (z.B. Anbau Wintergarten, Umbauten, Nutzungsänderungen usw.) mitzuteilen. Nachdem dies in den meisten Fällen nur über die gemeindlichen Bauverwaltungen läuft, werden wir die Baubücher der Gemeinde bezüglich aller Bauvorhaben in unserem Verbandsgebiet überprüfen. Sollten auch Sie in den letzten Jahren einen Neubau, Anbau oder Umbau getätigt haben und noch keinen Beitragsbescheid erhalten haben, dann kann es sein, dass Sie bei einem beitragspflichtigen Vorhaben einen Beitragsbescheid von uns erhalten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Hermann Heiß – Tel. 08345-920610.
„Unser Trinkwasser ist wie das Allgäu – Natur pur“ – Ihr zuverlässiger Wasserversorger