Bgm. Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Sitzungsladung fristgerecht und ordnungsgemäß zugestellt wurde. Er verliest die Tagesordnung. Gegen die Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. Weiter stellt er den Antrag die Tagesordnung dahingehend zu ändern, dass der Tagesordnungspunkt 2 „Bauangelegenheiten“ zuerst behandelt wird. Das Gremium ist mit der Änderung einverstanden.
| 1. | Bauangelegenheiten: |
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| a) Isolierte Befreiung: Neubau einer Doppelgarage, Aggensteinstraße 27, Fl.Nr. 317/15 Gemarkung Obergermaringen |
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| In der Sitzungsladung wurde die falsche Fl.Nr. angegeben, es handelt sich korrekterweise um Fl.Nr. 317/16. |
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| Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans und wurde im Vorfeld mit der Gemeindeverwaltung besprochen. Der Bauherr beantragt die Überschreitung der Baugrenze im Norden. Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Es wurden in der Vergangenheit bereits Befreiungen in dem Baugebiet gewährt. Der Carport, der im Zuge des Neubaus der Garage abgerissen werden soll, wurde nach Unterlagen der Gemeinde sowie des Landratsamtes nie genehmigt. Da dieser nichtgenehmigte Carport abgerissen wird und zusätzliche Stellplätze auf dem Baugrundstück geschaffen werden, stimmt das Gremium der beantragten Befreiung zu. |
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| b) Tektur: Einbau einer Einliegerwohnung im Kellergeschoss, Pfarrgarten 3, Fl.Nr. 4/6 Gemarkung Ketterschwang |
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| Die ursprünglich geplante Einliegerwohnung im Keller sollte eine Größe von ca. 70 m² Wohnfläche haben. In diesen Planungen waren, wie im Bebauungsplan gefordert, 4 Stellplätze ausgewiesen, wobei die Anordnung des Stellplatzes 4 von Seiten des Bauamts als unrealistisch beurteilt wird. Bei Benutzung des Stellplatzes 4 kann nach Ansicht der Bauverwaltung nicht mehr aus der rechten Seite der Garage ausgefahren werden. Vorschlag des Bauamtes war, eine Befreiung auf Basis der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Germaringen einzureichen. In dieser Verordnung wäre für eine Einliegerwohnung bis 40 m² Wohnfläche nur ein zusätzlicher Stellplatz notwendig. Hierfür wäre die Zustimmung zu einer sogenannten isolierten Befreiung erforderlich. Der Antragsteller hat die Planungen dahingehend geändert und eine Tektur des Bauvorhabens mit einer Einliegerwohnung von 39,63 m² Wohnfläche sowie dem Antrag auf Befreiung für nur einen weiteren Stellplatz eingereicht. Das Gremium diskutiert ausführliche über die mögliche Befreiung. Insbesondere wird diskutiert, warum das Gremium bei dem neu geplanten Baugebiet einer Befreiung zustimmen sollte. Die Kriterien im Bebauungsplan waren dem Antragsteller bekannt. Eine entsprechende Planung hätte im Vorfeld auch die erforderliche Anzahl von Stellplätzen berücksichtigen müssen. Das Gremium kam zu der Entscheidung, den Antrag zurückzustellen und in der heutigen Sitzung nicht abschließend zu entscheiden. In einem gemeinsamen Gespräch soll nach Lösungen gesucht werden, wie die festgelegten Bedingungen im Bebauungsplan eingehalten werden können. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Gemeinderat eine Entscheidung über eine Zustimmung oder Ablehnung treffen. |
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| c) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Am Schulberg 10, Fl.Nr. 44/4 Gemarkung Ketterschwang |
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| Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans. Der Bauantrag ist vollständig beim Landratsamt digital eingereicht worden. Eine Absprache im Vorfeld mit der Gemeindeverwaltung hat stattgefunden. Folgende Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden gestellt: |
| • | Dachziegel Farbe „Granit“ statt „Rot/Ziegelrot“ |
| • | Unterteilung der Fensterflächen auf ein sichtbares Glasmaß über 0,85m Breite. |
| • | Dachüberstand mit einer Tiefe von 30cm statt 40cm wie vorgeschrieben. |
| • | Firstrichtung des Daches um 90° gedreht |
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| Begründungen: |
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| In der unmittelbaren Nachbarschaft befinden sich Bestandsgebäude mit dunkelgrauen Dachziegeln, bereits überschrittenem Glasmaß, sowie einen Dachüberstand von unter 40cm. Durch den Neubau geht keine Beeinträchtigung der Nachbarschaft aus, vielmehr fügt sich der Neubau durch die Abweichungen in den Bestand ein. Die gedrehte Firstrichtung des Dachs ergibt sich aus der Anpassung an die bereits bestehenden Firstrichtungen der Nachbarbebauung im Nordosten, Osten und Südwesten des Baugrundstücks. Dem Bauantrag wird mit den genannten Befreiungen zugestimmt. |
| 2. | Erlass der Haushaltssatzung 2025 |
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| Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zusammen mit der Einladung zur heutigen Sitzung übersandt. |
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| Kämmerer Christoph Echter erläutert dem Gremium den vorgelegten Haushaltsplan. |
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| Nach dem Entwurf weist der Haushaltsplan folgende Summen aus: |
| • | Verwaltungshaushalt — 9.376.000 € |
| • | Vermögenshaushalt — 5.340.000 € |
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| Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts sind keine Kreditaufnahmen erforderlich. Verpflichtungsermächtigungen werden ebenfalls nicht festgesetzt. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B betragen 300 v.H. bzw. 230 v.H., für die Gewerbesteuer 300 v.H. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500.000 € festgesetzt. Seitens des Gemeinderates werden keine Änderungs- oder Ergänzungsanregungen vorgebracht. |
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| Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2025 einschließlich Haushaltsplan 2025, Stellenplan 2025 und den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 gemäß dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf. Bgm. Bucher bedankt sich in diesem Zusammenhang bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung für ihre zuverlässige Arbeit. Ein großes Lob sprach er Kämmerer und Geschäftsleiter Christoph Echter für seine kompetente Arbeit aus. |
| 3. | Gigabitausbau / Breitbandausbau; Antrag für die Ortsteile Riederloh und Untergermaringen – Aktuelle Informationen |
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| Die Förderung des Glaserfaserausbaus im Lückenschlussprogramm 2025 wurde auch für die Ortsteile Riederloh und Untergermaringen genehmigt. 90 % der förderfähigen Baukosten werden gefördert. Die Ausschreibung für dieses Vorhaben erfolgt über ein beauftragtes Planungsbüro. Eine Antragstellung für den Ortsteil Obergermaringen war nicht möglich, da bei diesem Förderprogramm es eine Deckelung bei den Baukosten in Höhe von max. 1 Mio. € gibt. Der Ortsteil Obergermaringen übersteigt diese Summe deutlich. |