BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden. und stellt fest, dass die Sitzungsladung fristgerecht und ordnungsgemäß zugestellt wurde. Er verliest die Tagesordnung. Gegen die Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
| 1. | Antrag auf Befreiung: Bau einer Gartenhütte, Pfarrgarten 8, Fl.Nr. 66/8 Gemarkung Ketterschwang | |
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| 1.BGM Bucher stellt den Antrag vor und bittet im Anschluss um Wortmeldungen. Gemeinderat Trautwein kann einer Gartenhütte mit einer Grundfläche von 18m² statt 12m² unter der Berücksichtigung, dass eine Familie mit Kindern durchaus mehr Raum braucht, zustimmen. | |
| Gemeinderätin Müller ist gegen eine Abweichung bzw. Befreiung des relativ neuen Bebauungsplanes. Gemeinderätin Rösch schlägt einen Standort im südwestlichen Bereich des Grundstücks vor. Hier hätten die nördlichen Nachbarn weniger Beeinträchtigungen. Bezüglich des Bauvorhabens der Antragsteller weisen mehrere Ratsmitglieder darauf hin, dass bisher im Baugebiet in Ketterschwang noch keine Befreiungen erteilt wurden. Die Rahmenbedingungen und die Kriterien waren allen neuen Grundstückseigentümern klar kommuniziert worden. Alle Anwesenden beschließen den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wegen der Größe der Gartenhütte nicht zu gewähren. | |
| 2. | Jugendförderung 2025 | |
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| 1.BGM Bucher zeigt die Tabelle mit den Ausgaben zur Jugendförderung vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2024. Diese Tabelle mit den ergänzenden Erläuterungen wurde den Gemeinderatsmitgliedern ausgehändigt. | |
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| 1.BGM Helmut Bucher macht den Vorschlag, dass die Förderung von 30,00 Euro pro Jugendlichen für das Jahr 2025 beibehalten werden soll. Eine Information hierüber soll über das Gemeindeblatt wie üblich wieder erfolgen. | |
| 3. | Bauanträge: Information über Änderungen der Bearbeitung von Bauanträgen im Landratsamt Marktoberdorf / Erstprüfung auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen | |
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| 1.BGM Bucher informiert, dass seit dem 01.01.2025 das Landratsamtes bei eingereichten Bauanträgen eine Erstprüfung auf Vollständigkeit durchgeführt. Der Bauherr erhält zudem ein Schreiben, in welchem bei fehlenden Unterlagen diese konkret aufgeführt werden. Mit diesem Schreiben wird auch ein Termin zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen angegeben. Ebenso wird der Hinweis gegeben, dass der Bauantrag als zurückgenommen gewertet wird, wenn die fehlenden Unterlagen nicht bis zum genannten Termin vorliegen. Eine Kopie dieses Schreibens wird ebenso der betreffenden Kommune zugestellt zur Information. Mit diesem Vorgehen, dass von Seiten von Bgm. Bucher seit mehreren Monaten vorgeschlagen wird, ist die Bearbeitung der Bauanträge für die Gemeinden klar geregelt und vereinfacht. Insbesondere hat die jetzige Vorgehensweise den Vorteil, dass die Kommunen eingereichte Bauanträge wegen fehlender Unterlagen nicht aus diesem Grund ablehnen müssen. Unverändert wünschen sich die Ratsmitglieder wie auch die Verwaltung, dass das Bauvorhaben vorab mit der Gemeinde besprochen wird. Dies führt im Regelfall zu einer schnelleren und einfacheren Abwicklung der Vorhaben. Im Gemeindeblatt soll über den Sachverhalt auch ein entsprechender Bericht veröffentlich werden. | |