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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 11/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Gemeinderatssitzung vom 21.04.2026

Erster Bürgermeister Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1.

Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Firma RCU“ der Gemeinde Germaringen, Gemarkung Obergermaringen

1.Bgm. Bucher zeigt auf einem Lageplan die Grundstücke für das neue Gewerbegebiet. Mit dem Landratsamt wurden das Bauvorhaben und das Bauleitplanverfahren bereits besprochen. Die Bezeichnung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll Nr. XXXII „Obergermaringen – Gewerbegebiet Ernteweg West“ lauten. Der Gemeinderat der Gemeinde Germaringen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXII „Obergermaringen – Gewerbegebiet Ernteweg West“. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

2.

Aufstellungsbeschluss 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Germaringen

1.Bgm. Bucher erklärt, dass die Änderung des Flächennutzungsplans Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. XXXII „Obergermaringen – Gewerbegebiet Ernteweg West“ ist.

Der Gemeinderat der Gemeinde Germaringen beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Germaringen. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3.

Erneute Beratung Bauvorhaben: Neubau eines Familienhauses, Bergblick 4, Fl.Nr. 52/6 Gemarkung Untergermaringen nach Vorlage ergänzender Planungsunterlagen

Die Voranfrage war bereits Gegenstand der Beratung am 03.03.2026. Es wurden zur besseren Beurteilung ein Höhenvergleich mit dem angrenzenden Haus „Bergblick 2“ und die Wohnflächen-, GFZ- und GRZ- und Umbauter Raumberechnung gefordert. Der Forderung, das geplante Gebäude in ein Foto einzuskizzieren, ist der Planer bisher nicht nachgekommen. Das Bauamt hat sich mit dem Landratsamt abgestimmt. Das wichtigste Maß für das Landratsamt zur Beurteilung, ob sich das Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt, ist die Wandhöhe auf der Talseite. Diese Wandhöhe soll sich an der Wandhöhe des Hauses Bergblick Nr. 2 orientieren. In der Diskussion ergibt sich, dass eine Beurteilung des Bauvorhabens ohne die Fotosimulation für das Gremium nicht möglich ist. Positiv wird vermerkt, dass die Firsthöhe des Neubaus niedriger als die des Hauses Bergblick Nr. 2 ist. Es wird folgender Beschluss zur Abstimmung formuliert: Die Verwaltung soll die Wandhöhen der Häuser auf der gegenüberliegenden Seite der Peter-Dörfler-Straße zum Vergleich ermitteln. Der Planer soll aufgefordert werden, eine Fotosimulation des Neubaus vorzulegen. Nach Vorlage der Unterlagen soll das Bauvorhaben erneut beraten werden.

4.

Einbeziehungssatzung Untergermaringen-Süd, Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss

1.Bgm. Bucher informiert über den Bearbeitungsstand. Die Einbeziehungssatzung ist fertiggestellt. die notwendigen Dienstbarkeiten für die Ausgleichsfläche und das Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht sind vom Notariat erstellt und die Eintragung ins Grundbuch ist beauftragt. Die Bestätigung des Notariats liegt vor. 1.Bgm. Bucher übergibt an Frau Knupfer von LARS Consult, die die Einbeziehungssatzung anhand der Planzeichnung und den Festsetzungen erklärt und erläutert. Die Festsetzungen sind auf den geplanten Neubau des Antragstellers abgestimmt. Auf Rückfrage von Gemeinderat Hermann Fischer informiert F. Knupfer sowie das Bauamt, dass man bezüglich möglicher Hochwasserereignisse (Schmelzwasser vor einigen Jahren) die Rohfußbodenhöhe des neuen Hauses mit 40 cm über Geländeoberkante bewusst in der Einbeziehungssatzung festgelegt hat.

Folgender Verfahrensbeschluss wird gefasst:

Der Gemeinderat Germaringen beschließt für die „Einbeziehungssatzung Untergermaringen Süd“ die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB (die Planunterlagen werden zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus Germaringen für die Dauer eines Monats vorgehalten sowie im Internet veröffentlicht) sowie die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2. BauGB ebenfalls für die Dauer eines Monats. Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro LARS Consult in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.

5.

Informelle Bauvoranfrage: Änderungsplanung Neubau einer Einliegerwohnung und von 2 Gauben, Eichenweg 2a, Fl.Nr. 939/30 Gemarkung Obergermaringen

1.Bgm. Bucher informiert, dass der Bauamtsmitarbeiter, Herr Pachernigg, zusammen mit den Bauherren eine alternative Planung für die Realisierung der Einliegerwohnung erarbeitet hat. Herr Pachernigg erläutert dem Gremium die Planung und erklärt, dass er diese mit dem Landratsamt abgestimmt hat. Das Landratsamt befürwortet die alternative Planung und gibt die Anregung, statt des Flachdachs ein Satteldach zu bauen um die Reihenhauswirkung zu betonen. Die 4 notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen und die Erschließung über eine Treppe in das Obergeschoss ist sicherer und bequemer als die Treppenanlage der vorhergehenden Planung. Nach kurzer Diskussion bittet 1.Bgm. Bucher um Zustimmung zur Voranfrage. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bauherrn die Vorschläge des Landratsamtes umzusetzen.

6.

Einhausung Notstromaggregat Mittelschule

1.Bgm. Bucher erläutert noch einmal die Notwendigkeit der Einhausung des Aggregats und die in der Vergangenheit bereits untersuchten Lösungen. Das vorliegende Angebot ist deutlich günstiger als das bisher vorliegende Angebot eines Mitbewerbers. Die Fassadengestaltung der Einhausung wird der Fassade der Mittelschule angeglichen. Statt der Schalung aus Weißtanne kommt eine Schalung aus Fichte zur Ausführung, da Weißtanne bei den Sägewerken derzeit nicht vorrätig ist und wegen der geringen benötigen Menge erst bestellt und hergestellt werden müsste. Dies hätte einen sehr hohen Preis für das Material zur Folge. Die Fichtenverschalung kann mit einer passenden Lasur an die bestehende Fassade farblich angeglichen werden. Die Form der Leisten entspricht genau der, die an der Fassade schon verbaut sind. Hans-Jürgen Blösch, Ullrich Kreuter und Sebastian Kreuzer weißen darauf hin, dass der Brandschutz und die Zu- und Abluftthematik überprüft wird, denn nach ihrer Ansicht ist das Aggregat für einen Einsatz im Freien konzipiert. 1.Bgm. Bucher nimmt die Anregungen auf lässt die Punkte überprüfen. Das Gremium stimmt der Vergabe der Einhausung gemäß dem vorliegenden Angebot vom 14.04.2026 zum Brutto Angebotspreis in Höhe von 7.424,72 Euro der Zimmerei Martin Seitz zu.

7.

Germaringer Hof Fassadensanierung: Vorstellung, Zeitplan und Farbgestaltung

1.Bgm. Bucher informiert über den Terminplan für die Arbeiten und zeigt Gestaltungsvorschläge für die Fassade anhand von Fotosimulationen. Vor der endgültigen Festlegung werden an der Fassade Farbmuster angebracht. Der Eingangsbereich soll farblich hervorgehoben werden und an der Südfassade soll ein breites, senkrechtes Band das Restaurantschild einrahmen. Der Sockel wird umlaufend farblich hervorgehoben. An der Westfassade soll links neben dem Eingang zwischen den Fenstern der Schriftzug „Germaringer Hof“ angebracht werden. Dem Ratsgremium gefällt die geplante Farbgestaltung.