BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen in Germaringen
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern GmbH zu Gast und informiert das Gremium über die nachfolgenden Unterpunkte a) und b).
a) Weiteres Vorgehen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Gemeinde Germaringen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)". Ziel der Richtlinie ist der Ausbau gigabitfähiger Infrastruktur, welche in ländlichen Gebieten wegen geringerer Wirtschaftlichkeit ohne Förderung kaum zu realisieren ist.
Gefördert werden die Ausgaben der Gemeinde zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers (Wirtschaftlichkeitslückenförderung). Die Wirtschaftlichkeitslücke errechnet sich, indem von den Investitionskosten (u.a. für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen) und den laufenden Betriebskosten die voraussichtlichen Betriebseinnahmen abgezogen werden. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme.
Förderfähig sind im Rahmen der Richtlinie sog. "weiße NGA-Flecken" (kein Netzbetreiber bietet mind. 30 Mbit/s), "graue NGA-Flecken" (nur ein Netzbetreiber bietet mind. 30 Mbit/s), gewerbliche Anschlüsse, soweit noch nicht mit mindestens 200 Mbit/s im Down- und Upload versorgt und private Anschlüsse, soweit noch nicht mit mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt.
Der Fördersatz beträgt bis zu 90%. Der Förderhöchstbetrag beträgt je Adresse 5.000 € bzw. 14.000 € bei weißen NGA-Flecken. Wenn benachbarte Gemeinden ein gemeinsames Förderprojekt umsetzen, werden die genannten Förderhöchstbeträge um 1.000 Euro je gefördert ausgebauter Adresse, insgesamt jedoch nicht mehr als 50.000 Euro je beteiligter Gemeinde, erhöht. Voraussetzung ist, dass die Gemeinden ein gemeinsames Auswahlverfahren für das Projekt durchführen.
Für einen Ausbau im Rahmen der BayGibitR kommen im Gemeindegebiet Schwäbishofen (8 Anschlüsse), große Teilbereiche von Untergermaringen (169 Anschlüsse), kleinere Teilbereiche von Obergermaringen (124 Anschlüsse) sowie einzelne Anwesen in Ketterschwang und im Riederloh (jeweils 5 Anschlüsse) in Betracht.
Herr Wöcherl stellt dem Gremium das Ergebnis der Markterkundung, eine Grobkalkulation der zu erwartenden Kosten sowie die mögliche weitere Vorgehensweise vor. Sofern sich das Gremium für eine Weiterführung des Förderverfahrens ausspricht, sind folgende Beschlüsse zu fassen:
Erschließungsumfang
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dass alle Erschließungsgebiete in einem Los ausgeschrieben werden sollen. Die Anschlusspunkte der einzelnen Erschließungsgebiete sind richtig.
Art der Erschließung
Es ist zu entscheiden, ob der Ausbau bis in das Gebäude oder bis zur Grundstücksgrenze erfolgen soll. Eine Beteiligung der Eigentümer an den Ausbaukosten ist nur insoweit möglich, als dass ein Ausbau seitens der Gemeinde nur bis zur Grundstücksgrenze erfolgt und die Hausanschlusskosten anschließend vom Eigentümer zu tragen wären.
Beschluss: Die Erschließung soll bis in das Gebäude erfolgen.
Obergrenze der Wirtschaftlichkeit
Beschluss: Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke soll 1.800.000 € betragen. Sollten alle Angebote über dieser Obergrenze liegen, behält sich die Gemeinde vor, keine Vergabe durchzuführen und das Verfahren zu beenden.
Kriterien für die Auswertung
Es sollte nur die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke als Kriterium herangezogen werden. Kriterien wie beispielsweise die Höhe der Endkundenpreise oder die angestrebte Ausbauzeit könnten sich jederzeit ändern und stellen jeweils nur eine Momentaufnahme dar.
Beschluss: Das Kriterium für Auswertung und Zuschlagserteilung ist alleinig die Wirtschaftlichkeitslücke.
Sicherheitsleistung
Beschluss: Die zu fordernde Sicherheitsleistung soll 5% betragen.
EU-weite Ausschreibung
Beschluss: Sofern der Schwellenwert von 5,382 Mio. € überschritten wird, ist ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen.
Interkommunale Zusammenarbeit
Die Gemeinde Oberostendorf führt derzeit ebenfalls ein Förderverfahren nach der BayGibitR durch und befindet sich im selben Verfahrensstand wie die Gemeinde Germaringen. Es würde sich daher eine interkommunale Zusammenarbeit beim Auswahlverfahren anbieten, um so in den Genuss eines erhöhten Fördersatzes zu gelangen. Aufgrund des größeren Erschließungsgebiets soll die federführende Abwicklung des Verfahrens durch die Gemeinde Oberostendorf erfolgen.
Beschluss: Der Gemeinderat spricht sich für eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Oberostendorf bei der Durchführung des Förderprojekts aus. Die federführende Abwicklung soll durch die Gemeinde Oberostendorf erfolgen.
b) Einstieg in das Verfahren nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – sind ab 2023 beim Ausbau gigabitfähiger Infrastruktur auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das insbesondere DSL-Anschlüsse, welche durch sog. Super-Vectoring-Technik erschlossen sind. Diese Haushalte sind bei der BayGibitR von einer Förderung ausgeschlossen. Im Gemeindegebiet sind hiervon insbesondere der Ortsteil Ketterschwang sowie kleinere Teilbereiche von Ober- und Untergermaringen betroffen.
Um auch in diesen Ortsbereichen den Ausbau gigabitfähiger Infrastruktur zu ermöglichen, sollte parallel zum Verfahren nach BayGibitR auch das Verfahren nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gestartet werden.
| Hierzu sind zunächst folgende Leistungen zu erbringen: | |
| - | Sichtung, Aufbereitung und erste Vorbereitung der Datengrundlagen |
| - | Durchführung Branchendialog - optional (freiwillig in 2023) |
| - | Vorbereitung eines kombinierten Markterkundungsverfahren |
| - | Start einer Markterkundung auf dem Bundesportal sowie auf dem Portal vom Bay. Breitbandzentrum |
| - | Auswertung Ergebnis Markterkundung |
Für deren Durchführung sind externe Beratungsleistungen erforderlich, welche im Rahmen des Förderprogramms zu 100% gefördert werden (max. bis zu einer Höhe von 50.000 €).
Beschluss: Der Gemeinderat befürwortet den Verfahrenseinstieg im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und ermächtigt den ersten Bürgermeister alle notwendigen Verfahrensschritte bis zum Abschluss der Markterkundung und deren Auswertung durchzuführen.