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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 12/2023
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Feuerwehr Untergermaringen: Antrag Beschaffung Feuerwehrfahrzeug ohne Atemschutz

Der Gemeinderat befasste sich mit dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Untergermaringen bereits in seiner Sitzung am 09.05.2023. Bürgermeister Bucher stellt dem Gremium nochmals den bereits in der vergangenen Sitzung erläuterten Sachverhalt sowie eine Chronologie des bisherigen Verfahrensablaufs bis zur heutigen Entscheidungsfindung vor. Es folgte erneut eine Diskussion der Gemeinderatsmitglieder über das Für und Wider der Beschaffung eines TSFW. Aktuell ist die Feuerwehr Untergermaringen mit einem Feuerwehrfahrzeug ohne Wassertank (TSF) ausgestattet. Die Bedarfsplanung sieht die Anschaffung eines mit Wassertank ausgestatteten Feuerwehrfahrzeugs nicht vor. Daher würde es bei Erwerb eines wassergeführten Fahrzeugs (TSF-W) keine Förderung (Höhe ca. TEU35‘) geben. Eine gleichartige Ersatzbeschaffung des bestehenden Fahrzeugs kostet ca. TEU 170‘. Mehrkosten für ein wassergeführtes Fahrzeug liegen bei ca. TEU 40‘.

Der Gemeinderat beschließt nach intensiver Beratung gegen die Beschaffung eines von der Feuerwehr Untergermaringen beantragten Feuerwehrfahrzeugs mit Wassertank (TSFW) mit 4:13 Stimmen.

Einigkeit besteht, dass es für die Feuerwehr Untergermaringen eine gleichwertige Ersatzbeschaffung für das bestehende Fahrzeug (Baujahr 1991) geben soll. BGM Helmut Bucher stellt den Antrag für die Ersatzbeschaffung eines sog. TSF (kein Wassertank integriert). Hierfür würden nach Rücksprache mit Kreisbrandrat Markus Barnsteiner sowie der Förderstelle der Regierung von Schwaben auch eine entsprechende Förderung genehmigt werden. Aus der Beratung kam die Frage, in welcher Weise für den Schnellangriff bzw. für die Erstbrandbekämpfung weitere sinnvolle Ausstattungen möglich sind. Dies soll im Nachgang geprüft werden. Sofern es für die Brandbekämpfung sinnvolle Zusatzausstattungen gibt, steht das Gremium dieser Anschaffung offen gegenüber.

Die Abstimmung für die Ersatzbeschaffung eines TSF (ohne Wassertank) ergibt ein Ergebnis von 16:1 Stimmen. BGM Bucher sieht die Ersatzbeschaffung auch als klares Signal für den Standort der Ortsfeuerwehr Untergermaringen.

2. Erlass der Haushaltssatzung 2023

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zusammen mit der Einladung zur Sitzung übersandt. Kämmerer Christoph Echter erläutert dem Gremium den vorgelegten Haushaltsplan. Nach dem Entwurf weist der Haushaltsplan folgende Summen aus: Verwaltungshaushalt 8.237.000 € und Vermögenshaushalt 2.946.000 €. Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts sind keine Kreditaufnahmen erforderlich. Verpflichtungsermächtigungen werden ebenfalls nicht festgesetzt. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B betragen unverändert 320 v.H. beziehungsweise 300 v.H., für die Gewerbesteuer 300 v.H. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.300.000 € festgesetzt. Seitens des Gemeinderates wurden keine Änderungs- oder Ergänzungsanregungen vorgebracht. Der Gemeinderat genehmigt den Haushaltsplan 2023, den Stellenplan 2023 und den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 gemäß dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf.HHhHHH